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atacand schrieb am 6.1. 2006 um 11:53:49 Uhr über

Samenspender

Es ist üblich, dass Samenspender aller 14 Tage Samen spenden. Dafür können sie jeweils 200 DM Entschädigung bekommen. Bei jährlich 20 Spenden immerhin 4000 DM. Was der Verkauf männlichen Samens mit einer »Spende« zu tun hat, bleibt offen. Ob der Betrag vom Finanzamt noch als »Spende« anerkannt wird ebenso.

Wieviele Kinder aus solchen Spenden hervorgehen ist unklar. Es könnten also ohne Probleme mindestens 20 Kinder pro Jahr sein. In 5 Jahren wären das immerhin 100 Kinder, die den selben Vater haben. Die Rassehygieniker des 3. Reiches hätten vermutlich ihre Freude daran.

In der deutschen Rechtspraxis ist es noch immer üblich, dass sich eine Frau künstlich befruchten lassen kann, sich dann später vom Jugendamt und Sozialamt Leistungen für das Kind auszahlen lässt und das Jugendamt oder Sozialamt nicht berechtigt ist, von der Mutter die Feststellung der Vaterschaft zu verlangen. Für diese Kinder zahlen also die Steuerzahler/innen unaufgefordert den erforderlichen Kindesunterhalt, ohne dass diese gefragt werden, ob sie denn hier als Ersatzväter in die Pflicht genommen werden wollen. Der Samenspender hat vielleicht vorher noch gutes Geld mit seiner Samenspende verdient. Bei 20 Samenspenden können das immerhin 4000 DM sein, die der an seinen Nachkommen uninteressierte Mann von einer Samenbank bekommt. Das Kind wächst auch ohne Vater auf und wird voraussichtlich keine Möglichkeit haben, jemals seinen Vater ausfindig zu machen oder gar kennenlernen zu können.

Bei anonymen Samenspenden besteht auch die Gefahr des Inzestes. Zum einen, weil es durchaus denkbar ist, dass sich unbekannterweise die Schwester mit dem Samen ihres Bruders befruchten läßt. Zum anderen, weil der Samenspender möglicherweise nach 18 Jahren mit einer jungen 18-jährigen Frau Geschlechtsverkehr hat, die unbekannterweise seine eigene Tochter ist. Auch zwei durch Samenspende vom gleichen Vater gezeugte Kinder, die also Halbgeschwister sind, aber dies voneinander nicht wissen, können später unbekannterweise Geschlechtsverkehr haben und somit im Inzest leben.

Es ist schon eigenartig, während der deutsche Staat sonst weder Kosten noch Mühen scheut, unterhaltsflüchtige Väter in die Pflicht zu nehmen, dies bei Bedarf sogar mit Gefängnisstrafen, und zum anderen Fällen von Inzest mit der Schärfe des Strafgesetzbuches entgegentritt, lässt er hier eine eigenartig anmutende Milde walten und schafft somit zweierlei Recht. Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden. Dass das so ist, darf allerdings nicht verwundern, denn die meisten Bundestagsabgeordneten sind vermutlich nicht auf Grund überragender fachlicher Kompetenz im Bundestag, sondern auf Grund besonders »pfiffigen« Verhaltens in ihrer Partei.




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