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ARD-Ratgeber schrieb am 16.8. 2003 um 15:52:22 Uhr über

Sachbeschädigung

§303 StGB
Sachbeschädigung

(1)Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.
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Netzfundstück.



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