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c@ schrieb am 8.12. 2001 um 19:01:57 Uhr überRichter |
...jeder der vor den richter tritt gilt solange als unschuldig solange seine schuld nicht bewiesen ist - jeder der hingegen vor gott tritt gilt als schuldig bis ihm seine schuld vergeben wird.. |
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Juppheidi-Juppheida! |
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