Reinheitsgebot, das:
Im Jahre 1516 erlassen und seitdem wirksam, hat das R. mitnichten etwas mit der Reinheit der heute üblichen Zutaten zu tun, wie gerne in zeitgenössischen Werbekampagnen behauptet. Dies ist, mit Verlaub, eine Konsumenten-ver-Hinterteil-ung ersten Grades.
Vielmehr enthielt das allseits bekannte Getränk, dessen Herstellung mithilfe des R.'s reguliert wurde und wird, vor Inkrafttreten dessen allerhand psychoaktive Beigaben wie z.B. Bilsenkraut und dergleichen mehr.
Dieser Umstand führte neben den auch heute bekannten Konsumfolgen zu stark halluzinogenen Rauschzuständen, nach denen wagemutige Konsumenten mehrfach davon berichtet haben sollen, 'mit den Göttern gesprochen zu haben'.
Das war in dieser Konstellation für die katholische Kirche mit ihren diktatorischen Auswüchsen natürlich nicht tragbar; per Definition gibt es ja nur einen Gott(tm), das einzige rote Telefon mit Standleitung dorthin steht bekanntlich im Vatikan und der gemeine nicht-christliche Erdenmensch solle gefälligst nicht einfach eigenmächtig am obersten irdischen Cheftelefonisten vorbei mit Gott(tm), Jesus(r), Petrus(w) sowie den ganzen anderen Fabelwesen da oben kommunizieren können. Wo kämen wir denn da hin?
Das auf diese Weise 'angereicherte' Bier hatte damals auch eher den Stellenwert von etwas ganz besonderem, wurde nur zu auserlesenen Festivitäten konsumiert und war nicht gerade ein Alltagsgetränk.
..wobei dem Autor die Folgen des durch das R. 'beschränkten' Bieres schon heftig genug sind.
|