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ARD-Ratgeber schrieb am 23.4. 2005 um 09:30:22 Uhr über

Reinheitsgebot

TagDesBieres.

Laut Reinheitsgebot von 1516 darf untergäriges Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser bestehen.

Die Hefe als Hilfsmittel wird gerne verschwiegen.

Die EU hat es dann verwässert weil wegen Marktgleichheit ausländischer Biersorten, die aber eigentlich eh keiner kauft.

Das Reinheitsgebot gilt nicht nur für Bier.

...und Malz ist auch noch unverlinkt.




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