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prediger, am 27.12. 2006 um 12:00:31 Uhr Rechtsanwaltsgehilfin |
Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht-juristischen Sprachgebrauch jedweger Assistent ob Assistenzarzt oder Arzthelfer/in gemeint, auch wenn das Wort selbst so altmodisch obsolet geworden ist, dass man es eher in älterer Literatur findet. In der Historie entspricht dem etwa der Knappe für den Ritter, der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister.
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