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zwischen den zeilen schrieb am 10.5. 2003 um 09:09:57 Uhr über

Recherche

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003, nach der die Strafverfolgungsbehörden berechtigt sind, Telefonverbindungen von Journalisten bei der Verfolgung von »Straftaten von erheblicher Bedeutung« zu überwachen, schränkt nach Ansicht des Netzwerk Recherche die journalistische Recherche unzulässig ein und gefährdet daher die Pressefreiheit.


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