Der Staat ist ein Mörder
25.07.1978 Der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht (CDU) läßt mit direkter Unterstützung der sozialliberalen Bundesregierung von einem gemischten Kommando des niedersächsischen Verfassungsschutzes und der GSG9 einen Sprengstoffanschlag auf die Außenmauer der Haftanstalt Celle durchführen. Die Operation soll wie ein »Befreiungsversuch« für den dort inhaftierten RAF-Gefangenen Sigurd Debus aussehen und auf diese Weise zwei »glaubwürdige V-Leute« (»Bombenleger«) zwecks Infiltration der RAF produzieren.
Knapp drei Wochen vor dem Anschlag, am 7.7.1978, hatte Albrecht in der Bundesratssitzung den CDU/CSU-Vorschlag einer Sicherheitsverwahrung für politische Gefangene aus RAF und verwandten Bewegungen begründet: »Er könne nachweisen, daß es Terroristen gebe, die freigelassen werden müßten und bei denen man heute schon wisse, »welches die Mordpläne sind, die sie aushecken. Das können wir auf den Heller genau - würde ich sagen - nachweisen. Wir können sogar Namen von Leuten nennen, die ermordet werden sollen.« ...« (dpa Bonn/Hannover, 2.8.78) Der selbstinszenierte Sprengstoffanschlag ist ein Glied in Albrechts »Beweis«kette. Er dient zugleich dazu, die Haftbedingungen für den in Celle einsitzenden politischen Gefangenen Sigurd Debus zu verschärfen.
Ende April 1986, nach Bekanntwerden der Urheberschaft und Inszenierung des Sprengstoffanschlags, zieht Ministerpräsident Albrecht das, was mit dem Anschlag »bewiesen« werden sollte - ein Ausbruchsversuch von Sigurd Debus -, als »Beweis« für die Legitimität eines solchen selbstinszenierten Anschlages heran. In einer Regierungserklärung sagt er, einer der beiden V-Leute habe »dazu beigetragen, daß ein Ausbruch von Gefangenen in Celle, den der damals einsitzende Terrorist Debus geplant habe, ebenso wie ein vorgesehener Mord an einem Vollzugsbeamten verhindert worden sei«. (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 26./27.4.86)
Das Bekanntwerden des Sachverhalts hat für die Verantwortlichen keine Folgen, im Gegenteil: Die staatstragende Bombe wird dem Instrumentarium des Rechtsstaats einverleibt.
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