Die Sichtung des Nachlasses meiner verstorbenen Schwiegermutter förderte in einem der Kellerräume eine Holzkiste zutage, in der sich neben einer Reihe von Kitteln, Wurstplatten, mehreren hochwertigen Schneidemessern und einem Kasten, der für die Formung von Sülzen gedacht ist, auch ein rund dreiviertel Meter langer Metallstab mit zugespitztem Ende befand. Dieser sogenannte Rückenmarkszerstörer wird durch die Eintrittsöffnung des Bolzenschußapparates in den Rückenmarkskanal des Schlachttieres geschoben, was eine sofortige Ausschaltung aller Vitalfunktionen bewirkt. Dieses Gerät ist aufgrund der BSE–Richtlinien seit 2001 EU–weit verboten, was ihm neben seinem etwas martialischen Odium (man könnte aber auch an eine Kanüle für heroinabhängige Riesen denken) auch die Aura des Verbotenen verleiht, wodurch er hervorragend mit dem Bierwärmer harmoniert, einem gleichfalls aus der Mode gekommenen und aus lebensmittelrechtlichen Gründen seit längerem verbotenen Accessoire, von welchem wir anläßlich besagter Haushaltsauflösung gleichfalls einige Exemplare beiseite schaffen konnten.
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