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Christine schrieb am 19.5. 2017 um 20:37:56 Uhr überPsychKG |
Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber unter Beachtung der Freiheitsrechte, die das Grundgesetz uns garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung. |
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