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frank schrieb am 8.4. 2002 um 00:10:12 Uhr überPsychKG |
Also, psychkg heisst, das es ein Gesetz gibt, nach dem psychisch kranke in eine geschlossene Anstalt zwangseingewiesen werden können. Bedingung ist, das sie die öffentliche Ordnung oder sich selbst gefährden. dieses muss oftmals kurzfristig entschieden werden. Dazu hat jeder landkreis einen notfallbereitschaftsdienst aus einem richter, einem arzt und einem vollzugsbeamten. |
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