Es gibt zwei Typen von Pseudonymen:
1. »Offene« Pseudonyme oder einfache Künstlernamen. Hier hat der Autor seinen echten Namen (Peter Müller etc.) nicht zur Veröffentlichung seiner Werke verwenden wollen. Sei es um den Wiedererkennungseffekt, sei es damit der Name cooler klingt, sei es aus persönlichen Gründen.
Beispielsweise sollte der Kinderbuchautor, der nebenbei Schnulzen und erotische Romane schreibt, diese drei Bereiche nach Möglichkeit getrennt halten, sofern er weiß was gut für ihn ist.
Mit hinreichenden Aufwand ist die Person hinter dem Pseudonym recherchierbar und die reale Person tritt häufig unter den Namen auf, gibt Lesungen oder Unterschreibt sein Werk.
2. Anonymisierende Pseudonyme.
Da das Publicieren ohne jegliche Angabe eines Namens bei manchen Werken relativ schwer ist oder sogar völlig unmöglich, muss man sich einen Fantasienanmen ausdenken und ihn stellvertretend für einen echten benutzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine gesellschaftlich Kontroverse Meinung vertreten wird oder wenn der Autor nicht unbedingt persönlich mit den Inhalten seines Werkes assoziiert zu werden wünscht.
Das kann gute oder schlechte Gründe haben. In Zeitungen usw. ist theoretisch ein anonymes Publicieren möglich. Bei Büchern ist es de facto fast unmöglich, man kann immer den Autor nachvollziehen.
Man muss dabei zumeist einen Verlag haben, der mitspielt. Es gibt kostenpflichtige Services, die als Verantwortliche im Sinne des Presserechtes erscheinen können. Es gibt in jedem Falle Mitwisser, egal ob bei Selbstpublikation oder bei einem Verlag. Bei wirklich kontroversen Inhalten würde ich einen Kleinverlag (Independent-Verlag) mehr trauen als den großen. Ist es nur unkonventionell (»Ich und die Barbiepuppe, eine Liebesgeschichte«), ist es okay.
Der Gesetzgeber wünscht jemanden zu haben, den er zur Verantwortung ziehen kann. Zur Not greift er sich jemand erkennbar unschuldiges.
Der Gesetzgeber ist da sowieso ein bisschen schizo. Einerseits will er unbedingt jemand haben, den man verklagen, Gefangen nehmen oder sonst was kann; andererseits garantiert er Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und wie sie alle heißen.
Es geht wohl eher um privatrechtliche Ansprüche.
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