»Prozeß« stammt vom lateinischen Verb procedere, was auch »vorankommen, vorrücken« heißen kann. Eines einer Partizipien, das des Präsenz, ist procedens, prozedens, prozens, prozes, und das ß um deutschlich zu machen, daß es ein deutliches Wort ist. Ein Prozeß schreitet also vorran, kommt voran und irgendwann mal zu einem Ende.
Ein Verfahren hingegen, wie es das Verwaltungsverfahrensgesetz vorsieht, oder womit Luhmann die Legitimität mordender ... äh ... moderner Herrschaft begründen will, zeigt hingegen schon durch seine ursprüngliche Wortbedeutung an, daß man keinesfalls weiß, wo man landet, wenn man damit beginnt - und das auf gar keinen Fall etwas Vernünftiges dabei herauskommen kann. Bestenfalls ist man nach dem enormen Aufwand etwas weniger weit vom ursprünglichen Ziel entfernt, als zuvor.
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