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Panitan schrieb am 29.7. 2004 um 13:43:35 Uhr über

Prohibition

'Unsinniger Süßkram

»Push Pop«, »Pen Pop«-Lutscher und Co.
(bera - 14.08.1998) Die Kioske in Schulnähe haben Hochkonjunktur. Renner sind Lutscher, Brausebonbons oder Kaugummis in ungewöhnlicher Aufmachung: Lutscher sehen aus wie ein herausschiebbarer Klebestift, ein Lippenstift oder wie ein übergroßer Kugelschreiber. Zungen und Lippen leuchten von der Pracht der Farbstoffe. Die Verbraucherzentrale Hessen hält von diesem Süßkram nichts, denn sie belasten die Umwelt und die Gesundheit. Kleine Kenner wissen, daß sich hinter dem »Push Pop« nicht ein Klebestift für den Werkunterricht versteckt, sondern ein nach Erdbeere schmeckender Lutscher, der die Zunge färbt. Der übergroße Kugelschreiber »Pen Pop«, der um den Hals gehängt wird, soll nicht nur LehrerInnen irritieren, sondern auch als Aufbewahrungsort für einen Lolli genutzt werden. Aus der kleinen Plastikrolle kommt wider Erwarten kein Zentimetermaß, sondern der lange Kaugummistreifen »Roll´up«. Die Brausebonbons »Magic gum« prickeln und knistern im Mund, bevor der kurze Spaß zu Ende geht und sich der Inhalt der Kügelchen als Kaugummi entpuppt. Der »Zauberball« mit seinen 1.400 Schichten soll beim Lecken seine Farben »wie von Zauberhand« ändern. Runde 110 g Zucker, die zwischen dem Lecken immer wieder in die Plastikverpackung gelegt werden sollen. Für 3,25 DM ein auch hygienisch fragwürdiges Vergnügen. Der Süßkram enthält jede Menge Zucker, der sich in der Zutatenliste häufig hinter den Bezeichnungen Dextrose, Laktose, Maltose oder Glucosesirup versteckt. Farbstoffe, die Allergien auslösen können und die Antioxidationsmittel BHA und BHT machen nach Ansicht der VZH die Süßigkeiten noch problematischer. Eltern, die sich für die Inhaltsstoffe des Süßkrams interessieren, müssen gute Augen und Ausdauer mitbringen: die deutsche Zutatenliste verbirgt sich oft zwischen weiteren fremdsprachigen Listen. Der teilweise notwendige Warnhinweis, daß die Süßigkeiten nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, da sie verschluckbare Kleinteile enthalten, ist oft nur durch genaues Studieren der Verpackung erkennbar. Was die Süßigkeiten zusätzlich abwertet, ist die aufwendige zwei- bis dreifache Plastikverpackung wie z.B. der eingewickelte Lutscher in einem aufklappbaren Plastiktotenkopf in einer Plastikumverpackung. Die VZH wird in Einzelfällen über die Lebensmittelüberwachung prüfen lassen, ob die meist importierten Süßigkeiten den hiesigen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.'

(www.verbraucher.de)


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