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prediger schrieb am 4.1. 2007 um 09:48:56 Uhr über

Precum

Papst Leo XIII. verfasste nicht weniger als 43 Enzykliken, als epochal und als »Mutter aller Sozialenzykliken« wird seine am 15. Mai 1891 veröffentlichte Enzyklika Rerum Novarum betrachtet, die Leo XIII. in die Papstgeschichte als den »Arbeiterpapst« eingehen ließ.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Veranlassung
2 Aussagen von „Rerum Novarum"
3 Bewertung
4 Literatur
5 Weblinks



Veranlassung [Bearbeiten]Gegen Ende des 19. Jahrhunderts führten radikale Veränderungen auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, besonders in Wissenschaft und Technik, zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen. Der großen Masse der Arbeiterschaft fehlte es nach der Auflösung der Standeszünfte an Einfluss und Macht, um sich dem unwürdigen Dasein als Not leidende Arbeiterklasse entgegen zu stellen. Der Konflikt zwischen Liberalismus der totalen Wirtschaftsfreiheit und Sozialismus der klassenlosen Gesellschaft, drohte - unbeachtet der Tatsache, dass Menschenwürde und Grundrechte verloren gingen - seinen Höhepunkt in einer Revolution zu finden. DasProletariatwar der kleinen Masse der reichen Wirtschaftsmonopole hilflos ausgeliefert. Es gab ein hohes Maß an sozialer Ungerechtigkeit.


Aussagen von „Rerum Novarum" [Bearbeiten]Leo XIII. erkannte in denneuen Dingen“(wörtliche Übersetzung), gemeint sind neue Verhältnisse und Entwicklungen oder wie es in der deutschen Übersetzung heißt: „Geist der Neuerung“, eine Gefahr für Gesellschaft und Staat. Seine Enzyklika ist in zwei Hauptteile unterteilt. Im ersten Teil widerlegt er die sozialistische Theorie der damaligen Zeit als Lösung der gesellschaftlichen Missstände. Die Aufhebung des Privateigentums und die Überführung des Einzelbesitzes in die Hand der Allgemeinheit sind nicht nur rechtswidrig und wider der natürlichen Gesetze, sondern schaden der Arbeiterklasse zudem selbst (RN 4, 5). Seit Bestehen der Menschheit ist der Beweggrund von Arbeit, Einsatz und Fleiß der Erwerb von Eigentum, um den nötigen Lebensunterhalt zu decken. Der Mensch hat, so Leo XIII., nach geleisteter Arbeit nicht nur das Recht auf Lohn, sondern auch auf freie Verfügung dessen. Investiert der Arbeiter einen Teil seines Lohns in Sachgüter, so sind diese Güter der Ertrag seiner Arbeit in neuer Form. Die Umwandlung von Privatgut in Gemeingut beraubt die Arbeiter demnach um die Erträge ihrer Arbeit und missachtet den Eigentumsanspruch, derdem Menschen von Natur zukommt“ (RN 5). Gerade dies darf nicht nur bei Einzelpersonen geschehen, sondern auch nicht bei Familien. Die Familie als Gemeinwesen ist älter als der Staat und darf deshalb nicht von ihm abhängig sein. Siebesitzt (…) die gleichen Rechte wie die bürgerliche Gesellschaft“ (RN 10) und muss eigenständig bleiben. Die von den Sozialisten geforderte Verdrängung der elterlichen Fürsorge verletzt die Erfüllung der Elternpflicht und schränkt dieväterliche Autorität“ (RN 11) ein. Dem Menschen wird das Recht auf Ehe und Familie entzogen. Papst Leo XIII. formulierte es klar und unmissverständlich: „Die Lehre des Sozialismus (…) widerspricht der naturrechtlich-christlichen Eigentumslehre, bringt Verwirrung in den Aufgabenbereich des Staates und stört die Ruhe des Gemeinwesen“ (RN 12). Zur Lösung der Arbeiterfrage nimmt er im zweiten Hauptteil Stellung, indem er den Anteil der Kirche, des Staates und der Arbeiterorganisationen bestimmt. Er beginnt mit der Unverzichtbarkeit der Religion und der Kirche. Sie ist für ihn zuständig, „die Ordnung der menschlichen Gesellschaft mitzugestalten“ (Welty 1961, S.15). Daher muss ihre Lehre die Grundlage zur Lösung sein: Gleichheit unter den Menschen wird und darf es nie geben, Unterschiede sind naturgegeben, jedoch müssen die beiden Klassen Arbeit und Kapital in Solidarität, Frieden und Einigkeit miteinander auskommen. Dabei hat der Proletarier die Pflicht, seine geschlossenen Verträge einzuhalten und dem Arbeitgeber mit seiner Arbeit zu dienen. Gewalt und Aufstand verurteilt Papst Leo XIII. scharf (RN 16). Der Kapitalist im Gegenzug muss den Arbeiter würdevoll achten und darf ihn weder nur zur Vermehrung des Reichtums benutzen, noch rein an seiner physischen Leistung messen. Schutz und Rücksicht auf Wohlergehen, Alter und Geschlecht sind erforderlich. Ebenso muss der Arbeiter gerecht entlohnt werden. Papst Leo XIII. bezeichnet den Verstoß gegen diese für ihn „allerwichtigste Pflicht der Arbeitgeber“ (RN 17) alsgroßes Verbrechen, das um Rache zum Himmel schreit“ (RN 17). Zuletzt weist er auf die Bedeutungslosigkeit der irdischen Güter für das Jenseits hin und appelliert an den Gebrauch des Reichtums im Sinne der Nächstenliebe. Eine Rückkehr zur christlichen Ordnung und die helfende Rolle der Kirche in der Armenfürsorge (z.B. Caritas) sieht er als Lösung. Bei den Aufgaben des Staates spricht sich der Papst für eine staatliche Sozialpolitik und damit klar gegen den Liberalismus aus. Aus dem Scheitern desfreie[n] Spiel[s] der Kräfte“ (Adam Smith) erkennt Papst Leo XIII. die Konsequenz, dass der Staat durch Einzelpflichten wie dem Gemeinwohl entsprechende Gesetzgebung, Schutz des Privateigentums, Unterbindung von Streik, Schutz der Menschenwürde und Sonntagsruhe, Überwachung der Arbeitsverhältnisse - besonders für Frauen und Kinder -, Lohngerechtigkeit, Schutz des Geistes der Arbeiter und Förderung von Frieden und Ordnung, seiner Funktion, nämlichdas Gemeinwohl zu hüten und zu fördern“ (RN 28), gerecht werden ohne dabei jedoch den Ursprung in Gott und die Handlungsfreiheit des Einzelnen zu missachten. Den Arbeitgeberverbänden räumt er eine naturgegebene und notwendige Rolle zu, die vom Staat anerkannt werden muss, jedoch nicht über der des Staates liegen darf. Papst Leos XIII. Warnungen und Forderungen zeugen von einem wachen Geist der Erkenntnis und sind von bleibender Bedeutung bis in unsere Gegenwart.


Bewertung [Bearbeiten]Diese Enzyklika kann man als epochemachend bezeichnen. Sie versucht einen von Liberalismus und Sozialismus unabhängigen Weg zu weisen. Vor allem wurde darin die sozialistische Eigentumslehre verworfen. Die Mitwirkung des Staates zur Lösung der sozialen Probleme wird aber als notwendig erachtet. Diese „Magna Chartafür die sozialen Probleme begründete die Katholische Soziallehre.

Sowohl 1931 (Quadragesimo anno von Pius XI.) als auch 1961 (Mater et Magistra) von Johannes XXIII.) wurden am Jahrestag der Rerum Novarum Sozialenzykliken veröffentlicht. 1991 nahm Papst Johannes Paul II. den hundertsten Jahrestag zum Anlass um seine Enzyklika Centesimus Annus zu veröffentlichen.

Siehe auch:

Antimodernismus
Distributismus
Christdemokratie
Singulari quadam



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