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urgs, am 26.1. 2005 um 15:32:32 Uhr
Praxisgebühr

Allein in Niedersachsen haben sie bis jetzt 86.000 Nichtzahler. Mahnverfahren ist aussichtslos, das müssten die Krankenkassen machen, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen es nicht dürfen. Es ist ja nicht ihr Geld. Die Krankenkassen dürfen nicht, weil sie keine normalen Firmen sind, oder so. Übrig bleibt den Krankenkassen der Klageweg. Den werden sie aber nur dann beschreiten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das heißt, wenn pfändbares Einkommen vorliegt. Die Krankenkassen wissen ja, was ihr verdient. Also, liebe Geringverdiener, zahlt einfach NICHT. Es wird euch nichts passieren.


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