So war Würtemberg abermals im Besitze von Achalm und blieb es von nun an auch ununterbrochen, bis zu dem dreyßigjährigen Krieg. Das Östreichische Haus suchte zwar mehrmals sein Losungsrecht hervor; 1446 mußte Graf Ludwig v. W. einen Revers ausstellen, daß das Schloß Achalm mit Zugehör nach seinem und seiner beyden Söhne Absterben von Östreich ausgelöst werden möge; 1498, den 9. Juny, wurde merkwürdiger Weise von der vormundschaftlichen Regierung des Herzogs Ulrich – bekanntlich hatte der Herzog Eberhard II. am 2. Juny unter Östr. Mitwirkung seine Abdankung unterschrieben – sogar das Versprechen gegeben, daß Schloß und Herrschaft Achalm innerhalb Jahresfrist ohne Bezahlung des Pfandschillings zurückgegeben werden solle. Aber die wirkliche Zurückgabe wurde doch immer wieder abgewendet. Dagegen nahm während des dreyßigjährigen Kriegs die Erzherzogin Wittwe Claudia von Östreich, Namens ihrer Söhne die Burg nebst Zugehör geradezu in Besitz und behauptete sich darin von 1636 bis zum Frieden 1648. Nur mit vieler Mühe konnte sie daraus wieder verdrungen werden, und keine Würt. Besitzung machte, wie die Acten beweisen, bey den Friedens-Unterhandlungen dem wackern Geh. Rath von Varnbüler mehr zu schaffen, als die von Achalm und Staufen. Aber sein Ansehen und seine Festigkeit siegten auch hier: Restituatur (Domus Würtembergica) specialiter in dynastias Achalm etc. heißt es in dem Art. 4. §. 24, des westph. Friedens. Da jedoch in dem Friedensartikel dem östr. Hause seine besondern Ansprüche (eigentliche Ansprüche hätte jedoch nicht das östr. Haus, sondern das Reich gehabt) vorbehalten blieben, so brachte dieses auch später die Pfandschafts-Geschichte immer wieder in Bewegung, und noch im Jahr 1779 gab die Kaiserin Maria Theresia, auf eine Schrift der Insbrucker Regierung die Entscheidung, daß die Sache unter den dermaligen Umständen beruhen solle.
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