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Polizeistaat

Polizeistaat

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Der Begriff Polizeistaat (Polizei + Staat) bezeichnet eine Regierungsform, in der die Staatsführung durch ihre Verwaltungsorgane eine weitestgehende Kontrolle über die Gesellschaft wahrnimmt.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Begriffsentstehung
2 Verwandte Bezeichnungen
3 Geschichte
3.1 Österreich unter Joseph II.
3.2 Preußen unter Wilhelm I.
4 Entwicklung zum repressiven Unterdrückungsstaat
4.1 Sowjetunion
4.2 Nationalsozialismus
4.3 DDR
4.4 Nordkorea
4.5 China
4.6 Tunesien
5 Literatur und Film
6 Siehe auch
7 Literatur
8 Weblinks
9 Einzelnachweise

Begriffsentstehung
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen πολιτεία (politeia) ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte öffentliche Verwaltung. Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet.

Diese Bedeutung setzte sich bis in das Zeitalter des Absolutismus fort. Entsprechend dem vorherrschenden zentralistischen Staatsmodell hatte der jeweilige monarchische Herrscher als »oberster Diener des Staates« eine als absolut legitimierte Machtposition, die mit der Verpflichtung zur Sorge für das umfassende Wohlergehen der Bürger verbunden war (siehe auch Wohlfahrtsstaat). Das Instrument dafür war die »gute Polizey« als eine Politik, die mit allumfassenden Befugnissen ihrer Organe das Wohlergehen der Untertanen sichern sollte.

Durch den gesellschaftlichen Wandel, insbesondere nach dem Wiener Kongress, wurde der Polizeistaat zunehmend repressiv, um die aufstrebenden liberalen und demokratischen Bestrebungen zu unterdrücken. Der Polizeistaat wurde somit zum Kampfinstrument gegen politisch Andersdenkende (im absolutistischen Staatsgefüge war eine Opposition nichts anderes als ein Verstoß gegen die Interessen des Staates und damit auch gegen die Interessen seiner Untertanen).

Der Liberalismus bestritt im Gegensatz dazu die Zuständigkeit des Staates für das allgemeine Wohl der Bürger und reduzierte seine Aufgabe auf den Schutz von Freiheit und Eigentum bis hin zur Extremform des Minimalstaates (von seinen Gegnern polemisch auch Nachtwächterstaat bezeichnet). Seitdem wird unter dem Begriff des Polizeistaates ein übermäßig repressiver Staat verstanden.

Der Begriff des Polizeistaates entwickelte sich so zum Gegenbegriff des demokratischen Rechtsstaates, in dem die Polizeigewalt (Verwaltung) nur aufgrund von Gesetzen tätig werden darf (Gesetzesvorbehalt). In der Folge wurde auch der Ausdruck Polizei in demokratischen Staaten sprachlich zunehmend verdrängt (Gesundheitspolizei, Baupolizei und Ausländerpolizei wurden umbenannt in Gesundheitsamt, Bauaufsichtsamt und Ausländeramt). Die stetige Weiterentwicklung des Polizeirechts führt zu mehr Rechtssicherheit, in einem gewissen Spannungsverhältnis hierzu aber auch zu einer Verrechtlichung von immer mehr Lebensbereichen.

Die Staatsaufgaben umfassen dabei längst wieder die wohlfahrtsstaatlichen Aspekte unter dem modernen Begriff des Sozialstaates.

Verwandte Bezeichnungen
Staaten mit einer Tendenz zu massiver Überwachung der Bürger durch den Staat und dessen Polizei werden als Überwachungsstaaten bezeichnet. Die logische Weiterentwicklung des Überwachungsstaates ist der so genannte Präventionsstaat. Hier werden die Vielzahl der aus der Überwachung über die einzelnen Bürger gewonnenen spezifischen Informationen dazu genutzt, um unerwünschtes Verhalten dieser Bürger sehr zu erschweren oder möglichst von vornherein zu unterbinden. Mittel hierfür sind unter anderem Einreiseverbote, präventive Platzverweise, Demonstrationsverbote, Strafandrohungen, Verurteilungen mit langen Bewährungszeiten und die gezielte Überwachung verschiedenster Bevölkerungsgruppen zur Gefahrenabwehr.

Geschichte
Österreich unter Joseph II.
Das klassische Modell des Polizeistaates schuf im 18. Jahrhundert Joseph II. für das Habsburger Reich. In einem peniblen System von Vorschriften und Verboten errichtete er den historisch ersten Überwachungsstaat im modernen Sinn.

Preußen unter Wilhelm I.
Ein Beispiel für den Policey-Staat, also den Polizeistaat im ursprünglichen wohlfahrtsstaatlichen Sinne ist Preußen zur Zeit Kaiser Wilhelms I.. Die der Polizei in § 10 II 17 ALR zugewiesene Wahrung der öffentlichen Ordnung ermöglichte es ihr durch weite Auslegung des Gesetzes, in alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung einzugreifen. Erst das Kreuzbergerkenntnis des preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 wies die polizeiliche Gewalt in ihre Schranken und leitete das Ende des Polizeistaates absolutistischer Prägung ein.

Siehe auch Obrigkeitsstaat.

Entwicklung zum repressiven Unterdrückungsstaat
Sowjetunion
Die Sowjetunion war seit ihrer Gründung im Jahr 1922 bis zu ihrer Auflösung 1991 - mit Lockerungen während der Amtszeit Chruschtschows (Entstalinisierung) und Gorbatschows (Perestroika) - ein extrem repressiver Polizeistaat, in dem sich kaum ein Bereich des täglichen Lebens der staatlichen Überwachung, Kontrolle und möglichen Repression entzog. Wirtschafts-,Reise-, Bildungs-, Meinungsfreiheit und andere Freiheiten existierten zwar auf dem Papier, nicht aber in der Praxis. So musste für fast jede bedeutende Tätigkeit eine Bewilligung der Obrigkeit eingeholt werden. Die staatlichen Behörden, in erster Linie der Geheim- und Staatssicherheitsdienst NKWD, später KGB, überwachten intensiv das öffentliche und private Leben der Sowjetbürger ; politisch Oppositionelle (Dissidenten) hatten staatliche Repressalien und schwere Strafen, Folter (Lubjanka), Erschießung oder Deportation in Straflager (»Gulag«) zu erwarten.

Diese totalitären Kontroll- und Zwangsmaßnahmen erfolgten am rigorosesten unter den Staatschefs und Generalsekretären der KPdSU Stalin und Breschnew, der Dissidenten in psychiatrische Gefängnisse einweisen ließ, während zur Zeit Chruschtschows und in späterer Zeit, vor allem in der Regierungsära Gorbatschows (Glasnost), auch begrenzte kulturelle, politische und persönliche Freiräume entstanden. In der Nachstalinzeit entstand ein dissidenter Untergrund, der sich unter anderem über verbotenes Schrifttum und Literatur (Samisdat) und den politischen Humor am Leben hielt [1].

Nationalsozialismus
Als die Nationalsozialisten 1933 die Macht in Deutschland übernahmen, errichteten sie ein regelrechtes Terrorregime. Durch eine Unzahl von Verordnungen schalteten sie systematisch alle politischen Gegner aus. Die ersten Opfer waren die Kommunisten und Sozialdemokraten, deren Parteien verboten und deren Mitglieder verhaftet wurden. Gesetze, die angeblich zumSchutz von Volk und Staatdienen sollten, beschränkten massiv die verfassungsmäßigen Grundrechte. In Folge dessen kam es beispielsweise zu Einschränkungen der Pressefreiheit oder Verminderung des Rechts der freien Meinungsäußerung. Willkürliche Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Eigentum waren demnach erlaubt und kamen in großer Anzahl vor.

Im nächsten Schritt wurde eine allumfassende Überwachung eingeführt. Bewacher der Nazis überprüften Haushalte und Personen, um alle Tätigkeiten oder Äußerungen, die nicht der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen zur Anzeige zu bringen (siehe auch Blockwart#Aufgabenbereich). Zu diesem Zwecke errichtete man Sondergerichte, die politische Vergehen sofort aburteilten und zum Teil drakonische Strafen aussprachen.

Häufig kam es unter den Menschen zu einer Welle von Verdächtigungen und Verleumdungen. Oftmals geschah dies aus der Angst heraus selber als ein Sympathisant eines Täters zu geltenoder auch einfach nur aus reiner Bosheit. Selbst vor den eigenen Verwandten und sogar den eigenen Kindern war man nicht mehr sicher. In einer derart gestörten Atmosphäre des menschlichen Zusammenlebens konnte man sich der Gefahr einer Verhaftung nur durch beharrliches Schweigen entziehen.

Weiter nutzte die Geheime Staatspolizei eine Vielzahl von Spitzeln zur Aufklärung verborgener politischer Bewegungen. Entdeckten solche Kundschafter von ihnen als staatsfeindlich angesehene Aktivitäten, so dauerte es nicht lange bis die ersten Verhaftungen durchgeführt wurden. Die meisten Betroffenen nahm man inSchutzhaft“, wo sie zumeist gefoltert wurden oder brachte sie in Konzentrationslager. Die Verhaftungen erfolgten häufig in der Nacht, so dass Personen ohne großes Aufsehen von einem Tag zum Anderen verschwanden.

DDR
Vor dem Fall der Berliner Mauer stellte die Deutsche Demokratische Republik einen klassischen Polizeistaat (mit ausgeprägten Zügen des Wohlfahrtsstaates wie des Überwachungsstaates) dar. Der Staatssicherheitsdienst (kurz Stasi) überwachte alle gesellschaftlichen Bereiche Ostdeutschlands und nahm sämtliche tatsächlich oder potentiell „staatsfeindlichen“ Personen und Aktivitäten in unzähligen Akten auf. Die Stasi beschäftigte schätzungsweise 100.000 inoffizielle Mitarbeiter. Es gab einige Tausend politische Gefangene [2] [3].

Nordkorea
Nordkorea unter der Herrschaft der stalinistischen Partei der Arbeit Koreas ist ein extremer Unterdrückungs- und Polizeistaat und gehört zu den Ländern, in denen dabei die Menschenrechte am wenigsten geachtet werden. Kritik an der Führung wird streng bestraft. Die Medien werden vollständig vom Staat kontrolliert, nicht genehmigte Versammlungen sind verboten. Den Nordkoreanern ist nicht erlaubt das Land zu verlassen. Der Aufenthaltsort im Land wird von den Behörden vorgeschrieben.

Menschenrechtsgruppen berichten von Gefangenen- und Arbeitslagern, in denen viele politische Gefangene, sowie Menschen, die lediglich aufgrund ihres Glaubens verhaftet wurden, inhaftiert sind. Selbst schwangere Frauen werden in diesen Lagern zu langer und harter Arbeit gezwungen. Die Inhaftierten sind der Willkür der Wärter ausgeliefert, es existieren Berichte über Folter. Inhaftierte starben infolge Folter, Hunger oder wurden wegen geringer Vergehen hingerichtet. Hinrichtungen finden oft in der Öffentlichkeit statt. Westlichen Hilfsorganisationen zufolge sind rund 200.000 Menschen interniert (Stand 2005), von denen etwa 10 bis 20 % pro Jahr durch miserable Lagerverhältnisse oder Exekutionen umkommen. Vereinzelte Zeugen (z. B. Kang Chol-hwan oder Lee Soon-ok), denen es gelungen ist aus den Lagern und aus Nordkorea zu fliehen, berichten darüber hinaus über Menschenversuche an Gefangenen mit Gasen oder Viren. Die Religionsfreiheit in Nordkorea ist nicht gewährleistet [4] [5].

China
Die Volksrepublik China ist ein autoritärer und stark repressiver Polizeistaat unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh). Das Einparteiensystem ist in der Verfassung verankert. Das höchste Staatsorgan ist der Nationale Volkskongress (NVK), das Parlament der Volksrepublik China. Er wählt den Staatspräsidenten, den Staatsrat (die Regierung der VR China), den Obersten Volksgerichtshof, die Zentrale Militärkommission und die Oberste Staatsanwaltschaft, jedoch jeweils nur auf Vorschlag der Kommunistischen Partei, deren Organisation mit ca. 73 Mio. Mitgliedern den Staatsapparat auf allen Stufen durchdringt und oft kaum von ihm zu trennen ist.

Politische Opposition ist strafbar, die Gründung von Gewerkschaften verboten, Presse- und Meinungsfreiheit sind nicht existent. Millionen Dissidenten sind in Arbeitslagern oder Psychiatrischen Kliniken inhaftiert. Streng zensiert wird das Internet, dort stattfindende Diskussionen werden kontrolliert, unliebsame Personen oder Regimekritiker festgenommen [6].

Siehe auch: Tian'anmen-Massaker

Tunesien
Das politische Leben in Tunesien wird fast vollständig von der RCD (Rassemblement Constitutionnel Democratique) beherrscht. Sie war 25 Jahre lang auch die einzig zugelassene Partei, deren Vorsitzender Zine el-Abidine Ben Ali ist gleichzeitig Regierungschef und Präsident. Er kam im Oktober 1987 durch einen Putsch an die Regierung, 2002 ließ Ben Ali die Verfassung ändern, um seine Regierung über 2004 hinaus verlängern zu können. Er wurde seitdem bei Wahlen, die nach Ansicht zahlreicher Beobachter den Anforderungen wirklich demokratischer Wahlen nicht genügen, in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl im Oktober 2004 erzielte er nach offiziellen Angaben 94,49 %.[7] Ben Ali hält die polizeistaatlichen Strukturen im Lande aufrecht, dazu bedient er sich u. a. freiwilliger Spitzel aus der eigenen Bevölkerung. Kritiker müssen mit Gefängnisstrafen und Folter rechnen (vgl. Zouhair Yahyaoui).

Menschenrechtsaktivisten beklagen die politische Repression in Tunesien. Ein Bericht von Human Rights Watch warf der Regierung im Juli 2004 unmenschliche Behandlung zahlreicher politischer Gefangener vor. Vierzig von ihnen, ausnahmslos Islamisten, die keinerlei Gewalttaten begangen hätten, würden zum Teil seit Jahren in Isolationshaft gehalten. Seit 1991 ist die Tunesische Menschenrechtsliga (LTDH), die einzige Organisation die einen einzigen Gefängnisbesuch machen durfte. Seitdem wurde keiner unabhängigen Menschenrechtsorganisation der Zugang zu den Haftanstalten gewährt.[8][9] Die Meinungsfreiheit im Internet sowie in anderen Medien ist stark eingeschränkt und unterliegt der staatlichen Zensur.[10] In Vergangenheit kam es häufiger zu Arbeiterstreiks die gewaltsam beendet wurden.[11][12] Es gibt außerdem immer wieder Berichte über Polizisten die gewaltsam gegen Kritiker, Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten vorgehen.[13]

Laut dem Jahresbericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International werden hunderte Oppositionspolitiker seit Jahren ohne Anklage festgehalten und gefoltert. Auch die medizinische Versorgung der Häftlinge ist nicht gewährleistet. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben im Berichtsjahr 2006 weiterhin stark eingeschränkt und die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht gewährleistet, vielmehr ist sie weiterhin ein Instrument der regierenden Partei.[14]

Literatur und Film
Eine der bekanntesten literarischen Abhandlungen über den Polizeistaat lieferte George Orwell in seinem Roman 1984. Orwell beschrieb ein totalitäres Regime, das einen ständigen Krieg zwischen drei Großstaaten als Vorwand nutzt, um die Bevölkerung einer immerwährenden Kontrolle zu unterziehen. Terry Gilliam nahm sich in seinem Film Brazil einer ähnlichen Thematik an.

Siehe auch
Autoritärer Staat
Totalitarismus
Denunziant
Diktatur
Faschismus
Spitzel
Überwachungsstaat
Literatur
Martin Kutscha: Auf dem Weg in einen Polizeistaat neuen Typs? In: Blätter für deutsche und internationale Politik. 2/2001, S. 214-221
Norman Paech: Rechtsstaat oder Polizeistaat? In: Martin Kutsch und Norman Paech (Hrsg.): Im Staat der "Inneren Sicherheit. Frankfurt a.M. 1981
Fredrik Roggan: Auf legalem Weg in einen Polizeistaat. Bonn 2000
Brian Chapman: Der Polizeistaat (Aus d. Engl. von Barbara Ullmann), List, München 1972, ISBN 3-471-61560-1
Weblinks
http://www.bpb.de/wissen/00204768661788610226617335786894,0,0,Innere_Sicherheit.html
http://www.bpb.de/publikationen/Z91A0C,3,0,Zur_Wahrnehmung_von_Diktaturen_im_20_Jahrhundert.html
Einzelnachweise
1.↑ Michael S. Voslensky: Das Geheime wird offenbar. Moskauer Archive erzählen. 1917-1991. Langen Müller, München 1995, ISBN 3-7844-2536-4
2.↑ Amnesty international 1977
3.↑ Amnesty Jahresbericht 1985
4.↑ Berichte von amnesty international
5.↑ Bericht von Radio Bremen
6.↑ Amnesty international. Jahresbericht 2005
7.↑ http://www.benali2004.tn/
8.↑ http://www.welt.de/data/2002/06/28/427462.html Die Welt - »Im Inneren ist Tunesien ein Polizeistaat«]
9.↑ http://www.asyl.net/Laenderinfo/Tunesien.html
10.↑ http://hrw.org/german/docs/2005/11/15/mena12023.htm
11.↑ http://www.swr.de/weltspiegel/2002/04/14/index2.html Videoreportage über den Polizeistaat Tunesien
12.↑ http://www.labournet.de/internationales/tn/wildcat.html
13.↑ http://www.morgenpost.de/content/2002/06/28/politik/530882.html?redirID
14.↑ http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/c1070c04ee5add56c12567df002695be/1422b2b2627e3085c12573000054b329?OpenDocument
Vonhttp://de.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat
Kategorien: Staatsmodell | Polizei | Herrschaftssoziologie | Rechtsphilosophie | Politische Ideengeschichte


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