Hier sehen wir nun den Unterschied zwischen dem »Nationalitätsprinzip« und dem alten Grundsatz der Demokratie und der Arbeiterklasse über das
Recht der großen europäischen Nationen auf selbständige und unabhängige Existenz. Das »Nationalitätsprinzip« läßt die große Frage des Rechts auf nationale Existenz für die historischen Völker Europas völlig unberührt; und wenn es sie berührt, so nur, um sie zu verwirren. Das Nationalitätsprinzip wirft zwei Arten von Fragen auf: erstens Fragen nach den Grenzen zwischen diesen großen historischen Völkern und zweitens Fragen des Rechts der zahlreichen kleinen Überbleibsel jener Völker auf unabhängige nationale Existenz, die, nachdem sie längere oder kürzere Zeit auf dem Schauplatz der Geschichte aufgetreten sind, schließlich als Bestandteile in diese oder jene mächtigere Nation eingingen, welche vermöge ihrer größeren Lebenskraft imstande war, größere Hindernisse zu überwinden. Die europäische Bedeutung eines Volkes, seine Lebenskraft bedeuten nichts vom Standpunkt des Nationalitätsprinzips; für dieses Prinzip bedeuten die Rumänen in der Walachei, die niemals eine Geschichte hatten noch die hierzu erforderliche Energie, ebensoviel wie die Italiener mit ihrer zweitausendjährigen Geschichte und ungeschwächten nationalen Lebenskraft; die Waliser und die Bewohner der Insel Man hätten, wenn sie es wünschten, das gleiche Recht auf unabhängige politische Existenz wie die Engländer, so absurd das auch erscheinen mag. Das Ganze ist eine Absurdität, in ein volkstümliches Gewand gekleidet, um einfältigen Leuten Sand in die Augen zu streuen, die man als bequeme Phrase benutzen oder beiseite werfen kann, wenn dies die Umstände erfordern.
Friedrich Engels, Was hat die Arbeiterklasse mit Polen zu tun?
http://www.mlwerke.de/me/me16/me16_153.htm
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