Sein Gutachten über die von der belgischen „Association Africaine“ erworbenen Rechte wurde im Senat der Vereinigten Staaten vorgelegt (englische Uebersetzung von Senator Morgan vom 15. December 1883). Auch hat er für die Verfassung des zukünftigen Congostaates vorgearbeitet. 1876 wurde A. zum Mitglied der belgischen Akademie und 1877 zum Mitglied des Instituts für Völkerrecht, als dessen Vicepräsident er starb, ernannt. In allen Sitzungen desselben war er zugegen und betheiligte sich namentlich an den Arbeiten, welche das internationale Privatrecht, die Auslieferungsfrage, die Gerichtsbarkeit im Orient und das Seebeuterecht betrafen. Während acht Jahren war er Mitglied der Redaction der „Revue de Droit International et de Législation Comparée“, des in Brüssel erscheinenden Organes des Instituts. Neben den reichsten Geistesgaben, erhabener und umfassender Auffassung, besaß A. die trefflichsten Eigenschaften des Herzens und Gemüths. In dem kräftigen Körper wohnte eine starke Seele, und er war einer jener edlen und ehrenfesten Charaktere von gutem, alten Schlage, welche immer seltener werden.
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