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Kupietz, am 19.9. 2009 um 00:08:33 Uhr
Pilzass

... kitzelte R. sein Opfer noch, als dieses bereits mit allen Anzeichen der Asphyxie auf dem Boden lag. Dabei versuchte er, sein erigiertes Glied in den Mund des Opfers zu befördern, was den Erstickungsvorgang noch beschleunigte. Nach Verbüßung der zehnjährigen Jugendstrafe wird eine Sicherheitsverwahrung angeordnet.


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