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Schmidt schrieb am 7.7. 2012 um 17:10:53 Uhr über

Pfandflaschensammlungsbetrug

Nicht als Pfandflaschensammlungsbetrug dagegen sah das Gericht die Praxis des Neffen des besagten Schmidt an, der, bei fortgesetzter Weigerung eines Einkaufmarktes den Pfand auf deformierte Gebinde zu erstatten, mit Hilfe eines Ausbeuleisens und einer Drahtschere das Pfandzeichen besagter Dosen ausschnitt, glättete und auf illegale Türkendosen aufklebte die trotz Verkaufverbots massenweise leer zu finden waren. Derart präparierte Dosen passieren ohne Problem die Automaten und es sei recht und billig so zu verfahren da die Pfandzeichen ja von bepfandeten Behältern stammten, also echt waren. Und das entsprechende Blech dazu wurde auch abgeliefert.






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