Der Pfandflaschensammler übt als solcher ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung aus - die entsprechende Gewerbeerlaubnis wird indessen bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen problemlos erteilt. Pfandflaschensammler benötigen neben einem polizeilichen Führungszeugnis einen Befähigungsnachweis, der beispielsweise durch die örtlichen Industrie- und Handelskammern nach einem meist 3-monatigen Lehrgang zum »geprüften Pfandflaschensammler (IHK)« erteilt wird. Neben den Grundkenntnissen über Pfandflaschen (und sonstige pfandpflichtige Behälter) vor allem zur Verhütung von Verletzungen und sonstigen Gesundheitsgefahren steht das Recht des gesetzlichen Pflichtpfandes im Vordergrund der Ausbildung. In der Praxis hat sich daher auch gezeigt, daß Annahmestellen bei Vorlage des amtlichen Pfandflaschensammler-Ausweises kaum noch Schwierigkeiten bei der Annahme von Pfandflaschen machen auch dann, wenn diese nicht dem Sortiment der jeweiligen Annahmestelle entsprechen. Die Regulierung des Pfandflaschensammlungswesens ist daher auch für den Pfandflaschensammler durchaus von Vorteil. Insbesondere in Ballungsgebieten machen die Gewerbebehörden auch immer häufiger davon Gebrauch, die Sammelerlaubnis örtlich und zeitlich zu begrenzen, um Konkurrenzkämpfe unter den Pfandflaschensammlern erst garnicht aufkommen zu lassen. In Großstädten wie München, Stuttgart oder Hamburg ist man sogar dazu übergegangen, die Pflandflaschensammellizenzen für die Begehrten Gebiete um Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Einkaufszentren und Schulen herum öffentlich zu versteigern.
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