Von diesem Hof, auch Schafhof genannt, welcher gegenwärtig der Frau v. Neubronn und Albert Grab von Pforzheim gehört, bezog der Staat früher die Drittel-Gebühr, daher sein Name. Der Hof mit zwei ansehnlichen Wohngebäuden und mehreren Ökonomiegebäuden ist unter die beiden Besitzer so getheilt, daß der v. Neubronnsche Antheil 270 Morgen, der Grabische aber 310 Morgen beträgt; ersterer ist verpachtet, letzterer wird von einem Verwalter in neun Rotationen rationell bewirthschaftet, und ist mit einem schönen Viehstand (Landschlag mit Bastard-Schweizer-Kreuzung) versehen. Den Grab’schen Antheil hat der Vater des gegenwärtigen Besitzers im Jahr 1829 von zwei Privaten erkauft.
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