Süssmuth will schärferes Parteispendengesetz
Berlin (AP) Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hat sich dafür ausgesprochen, Verstöße gegen das Parteienfinanzierungsgesetz unter Strafe zu stellen. Die CDU-Politikerin sagte der Berliner Tageszeitung »Die Welt«, für die politische Kultur sei ein Straftatbestand aussagekräftiger, als lediglich zu verlangen, dass Teile der staatlichen Mittel zurückgezahlt werden müssten. »Es steht dabei nicht die Sanktion im Vordergrund, sondern Straftatbestände haben die Funktion, Unrechtsbewusstsein zu schärfen.« Derzeit sei es notwendig, dass die gesetzlichen Regelungen so klar gefasst würden, wie es eben nur gehe. Das Gesetz müsse allerdings ermöglichen, dass auch weiterhin gespendet werden könne, sagte Süssmuth, die auch Vorsitzende der CDU-Frauenunion ist. Die Unternehmen müssten weiter spenden dürfen und Neuregelungen des Gesetzes »dürfen nicht dazu führen, dass das Geld durch dunkle Kanäle fließt. Im Übereifer dürfen nicht Gesetzesvorschläge umgesetzt werden, die in der Praxis dann das Gegenteil von Transparenz bewirken.«
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