1 Brückenland zwischen den alten Grossmächten
Palästina ist ein schmaler Streifen mäßig fruchtbaren Kulturlandes zwischen der östlichen Mittelmeerküste und der arabischen Wüste. Die Urbevölkerung, die dieses Land besiedelte, war mit vorderasiatischen und orientalischen Elementen und verschiedenen - vorwiegend semitischen - Spracheinflüssen sehr uneinheitlich. Diese Vielfalt spiegelte sich in einer großen Zahl kleiner Stadtstaaten wider, welche die verschiedenen Volksgruppen gründeten und die in der Regel von einem Fürsten regiert wurden. Die Urbevölkerung wurde von der späteren Überlieferung des Alten Testaments die Kanaaniter genannt und die fruchtbare küstennahe Tiefebene Palästinas Kanaan.
Diese Stadtstaaten waren kaum souverän, da Palästina als Brückenland zwischen den Territorien Mesopotamiens und Ägyptens wechselweise von diesen Großmächten in Anspruch genommen wurde.
Um 2000 v.Chr. gewann die Macht des ägyptischen mittleren Reiches die Oberhand über Palästina, wenn auch der mesopotamisch-babylonische Einfluss nicht völlig zurückgedrängt wurde.
Der rege Handelsverkehr durch Palästina und Invasionen fremder Mächte liessen immer wieder neue Bevölkerungsgruppen einwandern. Palästina stand aufgrund seiner geographischen Lage im Kreuzfeuer der vielfältigen kulturellen Einflüsse sowohl Ägyptens und Mesopotamiens als auch Kleinasiens und der frühen Kulturen der Mittelmeerinseln.
Gleichzeitig vollzog sich langsam eine Symbiose zwischen den Kultursiedlern Palästinas und den Nomaden der arabischen und der Sinai-Wüste, die mit dem Wechsel der Jahreszeiten im trockenen Sommer sich den Quellen und den Weideplätzen der ansässigen Bevölkerung näherten. Mit der Zeit strebten die nomadischen Grossfamilien danach, die Wüste endgültig zu verlassen und in dem fruchtbaren Küstenland, »wo Milch und Honig fliesst«, sesshaft zu werden. Die Wüstenbewohner integrierten sich in die Ackerbaukultur, gründeten Siedlungen und vereinbarten mit den einheimischen Stadtfürsten Verträge für ein friedliches Zusammenleben, die ihnen Rechte zur Nutzung von Wasser und Weideland einräumten und sie auf der anderen Seite zu Frondiensten gegenüber den Stadtfürsten verpflichteten.
|