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Leolo, am 27.1. 2008 um 23:09:35 Uhr
Päderastie

Anmerkung:

Die Schutzaltergrenze liegt in der BRD bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.

Voraussetzungen für Straffälligkeit:

Über 21-Jährige Menschen,

die mit Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren Sex haben,

wenn:

- eine Zwangslage ausgenutzt wird

- oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird

- oder ein Entgelt gezahlt wird.


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