Anmerkung: Die Schutzaltergrenze liegt in der BRD bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Voraussetzungen für Straffälligkeit: Über 21-Jährige Menschen, die mit Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren Sex haben, wenn: - eine Zwangslage ausgenutzt wird - oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird - oder ein Entgelt gezahlt wird.