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Tacho schrieb am 29.4. 2016 um 19:10:57 Uhr über

Nylonfüße

Des Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen: a) Schrotzberg, b) Schmalfelden.

Des Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und zu Jagstberg. A. Zur Standesherrschaft Bartenstein gehörig: a) Bartenstein, b) Herrenthierbach, davon die Parcelle Alkertshausen und Simmetshausen gemischt mit Langenburg, c) Riedbach, d) Antheil an Gaggstadt und Wekelweiler, und den Ort Heroldhausen, in der Gemeinde Gaggstadt, und e) die Gemeinde Wittenweiler. B. Zur Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg gehörig: a) Niederstetten, ohne die Parcelle Sichertshausen, b) Antheil an Groß- und Klein-Forst in der Gemeinde Dünsbach, und an Ober-Steinach und Sandelsbronn, in der Gemeinde Ober-Steinach.


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