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mcnep schrieb am 8.8. 2007 um 06:32:33 Uhr über

Nießbrauch

Hier gilt die altrömische Rechtsauffassung des 'tu quoque voluis' (du wolltest es doch auch) bis auf den heutigen Tag fort.


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Was kann man tun, wenn »Nießbrauch« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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