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Tränhard Bichter, am 30.6. 2017 um 21:09:29 Uhr
Netzdurchwirkungsgesetz

Aufstand der Massen schrieb am 30.6. 2017 um 18:23:57 Uhr über
Netzdurchwirkungsgesetz

Tausende von Kunstwerken werden aus dem Blaster verschwinden, vor allem die literarischen Juwelen von Pädobernd

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FALSCH! Eben, da es Kunst ist, wird GAR NICHTS passieren, denn ein Kunstwerk ist nunmal kein Netzwerk. Es gilt ja auch nur für Netzwerke mit Millionenpublikum, da dürfte der Blaster außen vor sein. Wenn es anders wäre, wäre der Pornoexperte schon längst auf die Barrikaden gegangen.

Interessant ist, dass vor allem diejenigen »Zensur« schreien, die sowieso nichts mit Demokratie am Aluhut haben, allen voran die AfD. Außerdem ändert das Gesetz gar nichts an der Rechtslage, es macht nur Druck auf die Betreiber, per se illegale Inhalte zügig zu löschen und nicht herumzutricksen, wie es zum Beispiel unser Obernetzkünstler gerne macht, wenn es um sexuell motivierte Aufrufe zu Gewalt gegen Minderjährige geht.

Das dümmste Argument ist, dass den Betreibern die Entscheidung überlassen wird, was illegal ist und was nicht. Nein, ganz im Gegenteil: Was illegal ist, entscheidet eben gerade der Staat bzw. das Gesetz und nicht der Betreiber, wie es momentan gerne gehandhabt wird.

Nichtsdestotrotz: Unser Kunstpornoblaster als hochliterarisches Ejakulat muss auch weiterhin intensiv künstlerisch bereichert werden, besonders (aber nicht nur) die Stichworte von Tante »Pädobernd« Richter - natürlich mit eingeschaltetem Adblocker ;)


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