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Alvar, am 3.8. 2000 um 18:15:29 Uhr
Napster

Kaum hatte ein US-Gericht die einstweilige Verfügung ausgesprochen, Napster müsse die Möglichkeit zum Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik unterbinden (was mit der zumindest vorrübergehenden Einstellung des Dienstes gleichkommt, da nicht kontrolliert werden kann, welche Musik getauscht wird), freute sich auch schon die deutsche Musik-Lobby. Prompt wurden E-Mails an Homepage-Bauer geschickt, die einen Link auf die Napster-Homepage (http://www.napster.com/) eingebaut hatten. Napster sei illegal, ein Link darauf bedeute, man würde den Dienst anderen »zur verfügung stellen« und daher müsse dieser entfernt werden.
Dies kann man nur als böswillige Täuschung bezeichnen, denn Napster ist nicht illegal, auch in der kurzen Zeit als die einstweilige Verfügung bestand war es das nicht. Ebenso ist die Napster-Homepage nicht illegal. Weder in Deutschland noch in den USA. Aber man kann es ja mal versuchen, Homepage-Bastler einzuschüchtern ...



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