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Alvar, am 3.8. 2000 um 18:15:29 Uhr Napster |
Kaum hatte ein US-Gericht die einstweilige Verfügung ausgesprochen, Napster müsse die Möglichkeit zum Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik unterbinden (was mit der zumindest vorrübergehenden Einstellung des Dienstes gleichkommt, da nicht kontrolliert werden kann, welche Musik getauscht wird), freute sich auch schon die deutsche Musik-Lobby. Prompt wurden E-Mails an Homepage-Bauer geschickt, die einen Link auf die Napster-Homepage (http://www.napster.com/) eingebaut hatten. Napster sei illegal, ein Link darauf bedeute, man würde den Dienst anderen »zur verfügung stellen« und daher müsse dieser entfernt werden.
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