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Dortessa schrieb am 16.3. 2005 um 03:32:27 Uhr über

Naktbadeverbot

Wenn das Naktbadeverbot in Kraft tritt ,
darf man trotzdem ungestraft weiter FKK betreiben .
Denn nicht das Nacktbaden , sondern das Naktbaden ist verboten !

Um FKK zu verbieten bedarf es ein Nacktbadeverbot !


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Was kann man tun, wenn »Naktbadeverbot« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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