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mrcookie schrieb am 15.1. 2013 um 12:52:14 Uhr über

Nachvollziehbarkeit

Ich weiß nicht so recht, was am Nachvollzug so besonders sein soll. Ein Vorvollzug ließe doch jeden Anflug von Kausalität missen. Wir sperren den Täter ein, bevor er straffällig wird? Oder ist mit dem Nachvollzug die soziale Wiedereingliederung der Straftäter nach dem Hauptvollzug gemeint? Und der Vorvollzug ist die U-Haft? Dann ist die Nachvollziehbarkeit von Ex-Häftlingen wohl ein gutes Signal!?



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