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nightshade schrieb am 16.6. 2003 um 04:09:01 Uhr über

Nachdruck

Nachdruck, der

laut Meyer:
1. unveränderter Neudruck eines Schriftwerks durch den berechtigten Verleger oder Neudruck (Reprint) eines urheberrechtsfreien Werkes.
2. Widerrechtlicher Druck eines schon zuvor gedruckten Werkes (Raubdruck), umgeht Urheberrechte beziehungsweise Honorare und Satzkosten.


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