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tigerauge schrieb am 29.1. 2007 um 14:19:03 Uhr über

Nachbarschaftsrecht

Eine Geschichte vom Dorf: Der Ast eines schon ziemlich alten Obstbaums im Garten einer ebenfalls schon ziemlich alten Dame ragt über den Zaun auf Nachbars Grundstück. Nachbar kennt sich in den einschlägigen Paragraphen bestens aus und weiß genau, dass das nicht sein darf. Also geht er mit seiner Trittleiter an den Zaun und sägt den Ast kurzerhand ab. Dabei fühlt er sich vom Nachbarschaftsrecht gedeckt.

Es versteht sich von selbst, dass er die betagte Nachbarin für ein solches Vorgehen sofort vor Gericht gezerrt hätte. Das ist man sich seinem Ruf als Paragraphenreiter und notorischer Störenfried schuldig.

Die Selbstgerechtigkeit solcher Leute gebietet, dass sie nur Rechte haben und der Nachbar nur Pflichten, und dass der Nachbar im Zweifelsfall immer im Unrecht ist.


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