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Joo schrieb am 22.7. 2007 um 07:33:02 Uhr über

Nötigung

Drängeln und dichtes Auffahren unter Zuhilfenahme der Lichthupe bzw. des Blinkers kann straßenverkehrsrechtlich als Nötigung ausgelegt werden und unter Umständen ein Monat Fahrverbot und 6 Punkte in der Flensburger Punktedatei mit einer saftigen Geldstrafe nach sichziehen. Somit ist bewiesen, daß manches Kraftfahrzeug genauso schlimm wie eine Waffe sein und fatale Folgen mit tötlichem Ende haben kann. Drum lasst bitte das dichte Auffahren sein, und fahrt lieber mit Bus oder Bahn heim!!


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