Muhammed Metin Kaplan (* 14. November 1952 in Erzurum, Türkei) – selbsternannter „Kalif von Köln“ – ist ein islamischer Fundamentalist, der in Köln lebte und 2004 in die Türkei abgeschoben wurde.
Kaplan stammt aus der Türkei und kam im August 1982 mit einem Touristenvisum, welches bis zum 25. Dezember 1982 gültig war, nach Deutschland. Eine Verlängerung des Touristenvisums wurde abgelehnt und Metin Kaplan drei Monate Zeit zum Verlassen der Bundesrepublik gegeben. Ob Kaplan die Bundesrepublik verließ ist unklar, denn es gibt Hinweise darauf, dass er von 1983 bis 1986 als Vorbeter einer Moschee in Esslingen lebte. Ferner war er Redakteur für die Verbandszeitschrift des Kalifatstaats. Im Juli 1986 reiste Kaplan mit einem legalen Touristenvisum erneut in die Bundesrepublik ein und zog nach Köln. Er stellte 1988 einen Asylantrag. Im Jahr 1992 gewährte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Metin Kaplan Asyl, da das Kölner Verwaltungsgericht feststellte, Kaplan drohe in der Türkei eine strafrechtliche Verfolgung, weil er Kopf einer fundamentalistischen Bewegung sei.
Als Nachfolger seines 1995 gestorbenen Vaters Cemalettin Kaplan führte er die radikale Vereinigung Kalifatstaat (siehe auch Islamische Organisationen in Deutschland). Ob Metin Kaplan tatsächlich der leibliche Sohn von Cemalettin Kaplan ist, ist unklar. Es gibt Hinweise, dass er der Sohn von Cemalettin Kaplans Schwester ist und nur adoptiert wurde, was Metin Kaplan aber bestreitet.
1996 rief er öffentlich zur Ermordung seines politischen Gegners Ibrahim Sofu auf. Nachdem dieser 1997 tatsächlich erschossen worden war, begannen die städtischen Behörden ein Ausweisungsverfahren, welches nach mehreren Gerichtsurteilen am 12. Oktober 2004 mit der Abschiebung endete. Kaplan ist derzeit in einem Typ-F-Gefängnis inhaftiert, nachdem er in der Türkei Mitte 2006 wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Wegen des mutmaßlich unfairen Verfahrens in der Türkei und Gefahr der Folter konnte er erst nach jahrelangen Verfahren vor Gerichten abgeschoben werden. Bis zum Zeitpunkt der Abschiebung waren seine Akten bei der Kölner Ausländerbehörde auf über 2500 Seiten angewachsen. Seine Frau und die drei Kinder verblieben nach der Abschiebung von Metin Kaplan in Deutschland.
In den 1990er Jahren bis zu den Terroranschlägen am 11. September 2001 war Metin Kaplan der bekannteste islamische Fundamentalist in Deutschland. Er fand bis zu seiner Abschiebung große Beachtung in den Medien. So war er auf dem Titel der Zeitschrift Der Spiegel 2004/24 zu sehen. Die Ausgabe trug den Titel Der Fall Kaplan oder: Wie der Staat sich von seinen Gegnern vorführen lässt.
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