Master
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Dieser Artikel befasst sich mit dem akademischen Grad. Für andere Bedeutungen, siehe Master (Begriffsklärung).
Der Master ([ˈmaːstɐ] oder [ˈmaːstə], aus engl. master, das auf lat. Magister „Lehrer“, „Vorsteher“, „Meister“ zurückgeht) ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen.
Das Masterstudium dauert zwei bis vier Semester (ein- bis zweijähriges Vollzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium) und ergänzt ein grundständiges Studium. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Die Abschlussbezeichnung „Master“ und eine neue Studienstruktur wurden in vielen Ländern Europas im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses eingeführt, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Der Master in Deutschland
1.1 Allgemein
1.2 Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)
1.2.1 Master of Arts (M.A.)
1.2.2 Master of Science (M.Sc.)
1.2.3 Master of Engineering (M.Eng.)
1.2.4 Master of Laws (LL.M.)
1.2.5 Master of Fine Arts (M.F.A.)
1.2.6 Master of Music (M.Mus.)
1.2.7 Master of Education (M.Ed.)
1.3 Abschlussbezeichnungen (weiterbildende und nicht-konsekutive Mastergrade)
1.4 Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst
1.5 Promotionsberechtigung
2 Der Master in Österreich
2.1 Abschlussbezeichnungen
2.1.1 Traditionell
2.1.2 Englischsprachig
3 Der Master in der Schweiz
4 Der Master in Großbritannien
4.1 Allgemein
4.2 Sonderfälle
5 Der Master außerhalb Europas
5.1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
5.1.1 Allgemein
5.1.2 Sonderfälle
5.2 Kanada
6 Siehe auch
7 Literatur
8 Weblinks
9 Einzelnachweise
Der Master in Deutschland [Bearbeiten]
Allgemein [Bearbeiten]
Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (Universitäten, gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen) verliehen. Die bisher von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen Abschlüsse gelten als äquivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten.[1][2] Nach den Vorgaben der Länder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten, das mindestens dem der eingeführten Diplomabschlüsse entsprechen muss.[2]
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten in NRW können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen[3].
Zur Abschlussprüfung gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.[2]
Masterstudiengänge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden: stärker forschungsorientiert, stärker anwendungsorientiert, künstlerisch und lehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypen stärker forschungsorientiert und stärker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaßen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschließlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen Studiengängen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulübergreifend angeboten.[2][4] Das künstlerische Profil haben Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen. Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil.[2]
Die Einführung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bologna-Prozesses und soll im Jahr 2010 abgeschlossen sein. Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.
In Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:[2]
Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. Er kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern. Seit 2008 verankern die Strukturvorgaben der KMK auch fachlich andere Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, so dass nur die weiterbildenden Studiengänge abgegrenzt sind.[2]
Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F.vom 18. September 2008) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Weiterbildende Studiengänge, die mit dem Master abschließen, wurden an manchen deutschen Hochschulen schon vor Einführung des Bologna-Prozesses bzw. vor dessen Auswirkung auf die jeweiligen traditionellen grundständigen Studiengänge angeboten.
Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenannte nicht-konsekutive Masterstudiengänge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven Masterstsudiengängen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht-konsekutiven Studiengänge wurden wie weiterbildende Studiengänge behandelt. Seit 2008 verankert die KMK fachlich andere Masterstudiengänge bei den konsekutiven Studiengängen.[2] Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dürfen konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.[2][5]
Die folgende Abbildung zeigt einige mögliche Kombinationen von Regelstudienzeiten für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge und stellt sie dem traditionellen Diplom gegenüber:
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Bachelor ⇒
6 Semester / 180 ECTS (häufige Variante) konsekutiver Master
4 Semester / 120 ECTS
Bachelor ⇒
7 Semester / 210 ECTS (seltenere Variante) kons. Master
3 Semester / 90 ECTS
Bachelor ⇒
8 Semester / 240 ECTS (seltene Variante) kons. Master
2 Sem./ 60 ECTS
Vordiplom ⇒
Diplom
ca. 8-10 Semester
Vordiplom ⇒
Diplom (FH)
ca. 8 Semester
Für konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu verleihen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist den Hochschulen aber nicht gestattet.
Allgemein gilt, dass entsprechend der Hochschulgesetze der Länder akademische Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde bzw. die Prüfungsordnung festgelegt ist. Beispielsweise darf ein Absolvent mit Diplom einer Universität trotz rechtlicher Gleichstellung nicht stattdessen einen Mastergrad führen oder umgekehrt. Ein Mastergrad darf auch nicht aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudienganges verliehen werden.[5]
Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen und von diesem durch einen Beistrich getrennt geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M.A.
Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist immer ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen. Es muss von den Hochschulen individuell geprüft werden, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. Für die Zulassung zu künstlerischen Masterstudiengängen muss in allen Fällen eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden.[2]
Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade) [Bearbeiten]
Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die KMK entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. M.A. und M.Sc. sind dabei die häufigsten Abschlüsse.
Fachliche Zusätze sind für den Mastergrad generell unzulässig.[5][2] Zwar wird manchmal der Studiengang »Master of … in …« genannt, dies ist dann aber nicht die Bezeichnung des Mastergrads selbst, der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegt wird.
Da die Eingrenzung auf wenige zulässige Abschlussbezeichnungen erst nachträglich durch die KMK beschlossen wurde, werden in einigen Studiengängen noch abweichende Mastergrade verliehen. Die Anpassung an die aktuellen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen Studiengänge.[2] In den Strukturvorgaben der KMK in der Fassung vom 10. Oktober 2003 waren die Abschlüsse M.A., M.Sc., M.Eng. und LL.M. als Abschlüsse für konsekutive Studiengänge festgelegt[2], in der Fassung vom 22. September 2005 wurden die Abschlüsse M.F.A., M.Mus. und M.Ed. ergänzt.
Master of Arts (M.A.) [Bearbeiten]
Der Master of Arts ist üblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften und kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science). Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Arts auch in Wirtschaftswissenschaften vergeben werden. Der Master of Arts wird auch von Kunsthochschulen im Bereich der darstellenden Kunst und in künstlerisch angewandten Studiengängen vergeben.
Der Master of Arts wird nach Beschluss der KMK auch in Evangelischer oder Katholischer Theologie oder Religion vergeben, sofern es sich nicht um ein Lehramtsstudium oder um einen weiterhin grundständigen Studiengang mit Abschluss Magister Theologiae handelt.[6]
M. A. ist ebenfalls die Abkürzung für den früheren Abschluss Magister Artium, mit dem ein grundständiger Studiengang abgeschlossen werden konnte. Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar.[2]
Master of Science (M.Sc.) [Bearbeiten]
Der Master of Science ist üblich in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Science auch in Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften verliehen werden. Außerdem kann er in Studiengängen der Medizin vergeben werden, die nicht mit dem Staatsexamen abschließen.
Der Master of Science kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts, ein Bachelor of Engineering oder ein Diplomstudiengang der gleichen Fachrichtung anerkannt werden.
Master of Engineering (M.Eng.) [Bearbeiten]
Der Master of Engineering wird im Bereich der Ingenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann in den Ingenieurswissenschaften auch der Master of Science verliehen werden.[2] Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ zu differenzieren und können entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben der Hochschulen sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen angeboten werden. [7]
Master of Laws (LL.M.) [Bearbeiten]
Der Master of Laws wird in rechtswissenschaftlichen Studiengängen vergeben. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. entweder ein Bachelor of Laws, das Erste Staatsexamen in Jura oder einer der traditionellen akademischen Grade Diplom-Jurist (wird nach dem Ersten Staatsexamen vergeben) und Diplom-Wirtschaftsjurist (FH).
Das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen ist jedoch weiterhin Voraussetzung zum Volljuristen (Befähigung zum Richteramt, § 5 DRiG[8]) und damit für die Ausübung der geregelten Berufe (Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter etc.).
Master of Fine Arts (M.F.A.) [Bearbeiten]
Der Master of Fine Arts wird für Abschlüsse im Bereich der freien Kunst vergeben, die von Kunsthochschulen angeboten werden. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Fine Arts. In künstlerisch angewandten Studiengängen und darstellender Kunst wird jedoch der Master of Arts vergeben.
Master of Music (M.Mus.) [Bearbeiten]
Der Master of Music wird für Abschlüsse im Bereich Musik vergeben, i. d. R. von Musikhochschulen. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Music.
Master of Education (M.Ed.) [Bearbeiten]
Der Master of Education wird in Studiengängen vergeben, die Voraussetzungen für ein Lehramt vermitteln.[2]
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.
Das Lehramt kann auf Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Sonderschulen sowie Berufskollegs bezogen sein und wird i. d. R. im Anschluss an ein zweijähriges Studium vergeben. Er kann an einen Bachelor of Science, einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Education angeschlossen werden.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2005 Anforderungen für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen beschlossen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden.[9]
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Der Master of Education ist dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referendariat oder, wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt. Der Master of Education kann allerdings nicht in jedem Bundesland erworben werden und nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).
Nach Beschluss der KMK werden auch Studiengänge, die die Voraussetzungen für ein Lehramt in Evangelischer oder Katholischer Religion vermitteln, mit einem Bachelor oder Master of Education abgeschlossen.[6]
Abschlussbezeichnungen (weiterbildende und nicht-konsekutive Mastergrade) [Bearbeiten]
Die Abschlussbezeichnungen weiterbildender sowie nicht-konsekutiver Masterstudiengänge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen für konsekutive Masterstudiengänge gewählt werden. Die Abschlussbezeichnungen müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Masterstudiengänge abweichen. Wenn Abschlussbezeichnungen der konsekutiven Masterstudiengänge verwendet werden, müssen allerdings auch dieselben Anforderungen erfüllt werden.
Daher kann es vorkommen, dass für inhaltlich ähnliche Studiengänge an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben werden. Am häufigsten sind dabei jedoch die oben genannten konsekutiven Mastergrade.
Etwa jeder zehnte Masterstudiengang verleiht eine abweichende Abschlussbezeichnung, davon die Hälfte den Master of Business Administration.[10] Die weiteren nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Mastergrade werden in Deutschland jeweils in seltenen Fällen vergeben, in der Regel deutschlandweit in ein oder zwei Studienangeboten. Teilweise findet das Angebot auch in internationaler Kooperation mit Hochschulen in Ländern statt, in denen der jeweilige Abschluss üblicher ist.
Davon abzugrenzen sind Masterabschlüsse, die ausschließlich von einer ausländischen Partnerhochschule verliehen werden, da die kooperierende Studieninstitution in Deutschland keinen Hochschulstatus besitzt. Beispielsweise der Master of Divinity wird derzeit nicht von deutschen Hochschulen verliehen.
Master of Business Administration (MBA): Der (Executive) Master of Business Administration wird von einer Vielzahl von Hochschulen vergeben. Der Studiengang soll Absolventen von nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die für Führungspositionen benötigt werden.
Master of Business Administration and Engineering (MBA Eng.): Der (Executive) Master of Business Administration and Engineering wird von zahlreichen Hochschulen vergeben. Der Studiengang soll Absolventen von technischen Studiengängen betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die für Führungspositionen benötigt werden.
Master of Adult Education (M. Edu): Der Weiterbildungsmaster Master of Adult Education wird von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg vergeben.[11] Er richtet sich an Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen, die über einschlägige Berufserfahrung im Bildungssektor verfügen.
Master of Applied Informatics (M. Appl. Inf.): Dieser Abschluss wird seit 2004 im weiterbildenden Studiengang Angewandte Informatik an der Technischen Universität München verliehen.
Master of Architecture (M. Arch.): Der Abschluss wird von der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg im Aufbaustudiengang Architektur verliehen sowie von der Hochschule Anhalt im Architektur-Master-Programm Dessau unter dem Thema Revitalisierung der Stadt.
Master of Building Physics (M.BP.): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Bauphysik der Universität Stuttgart vergeben. Der Studiengang vermittelt den Absolventen ganzheitliches bauphysikalisches Wissen.
Master of Business Engineering (MBE): Dieser Abschluss wird in den Weiterbildungsstudiengang Logistikmanagement der Universität Stuttgart und Wirtschaftsingenieurwesen der Fachhochschule Frankfurt am Main sowie in einem Aufbaustudiengang von der Steinbeis-Hochschule Berlin vergeben. Der Studiengang soll den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswissenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln.
International Master of Business Consulting (MBC): Dieser Abschluss wird im weiterbildenden Online-Studiengang an der Hochschule Wismar verliehen.
International Master of Business Informatics (MBI): Dieser Abschluss wird im weiterbildenden englischsprachigen Online-Studiengang International Business Informatics an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verliehen.
Master of Business Law (M.B.L.): Dieser akademische Grad wird im Studiengang Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus verliehen.
Master of Business Marketing (MBM): Der (Executive) Master of Business Marketing kann seit vielen Jahren im Rahmen des weiterbildenden Studiums Technischer Vertrieb an der Freien Universität Berlin erlangt werden. Er bietet eine Vertiefung und Spezialisierung im Bereich Marketing/Vertrieb. Als weiterführender Studiengang ist zur Zulassung neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium auch adäquate Berufserfahrung nachzuweisen.
Master of Computer Science (M.Comp.Sc.): Der Abschluss wird von der FernUniversität in Hagen und auch von der Fachhochschule Trier im nicht-konsekutiven (Fern-)Studiengang Computer Science vergeben. Die FernUniversität Hagen bietet daneben jedoch auch einen konsekutiven Studiengang Informatik mit dem Abschluss Master of Science an.
Master of Criminology and Police Science: Dieser Abschluss wird seit 2005 in einem weiterbildenden Studiengang an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vergeben. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zählt daher eine mind. einjährige einschlägige Berufserfahrung.
Master of Customs Administration (MCA): Der Master of Customs Administration wird an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster seit 2005 angeboten. Er ist konzipiert für Zollbeamte aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die mit den modernen Zollverfahren vertraut gemacht werden sollen. Es handelt sich um einen Weiterbildungsstudiengang, der bisher nur Teilnehmern aus afrikanischen Ländern offensteht. Er wird in Kooperation mit der Weltzollorganisation und der Organisation für Entwicklungszusammenarbeit InWEnt gGmbH durchgeführt.
Master of Economics and Business: Dieser Abschluss wird im Aufbaustudiengang Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam vergeben. Mit internationaler Ausrichtung wird er als nicht-konsekutiver Abschluss an der Universität Passau vergeben.[12]
Master in Disaster Management and Risk Governance (MDM): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Katastrophenvorsorge - Katastrophenmangement durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vergeben. Der modulare weiterbildende Masterstudiengang wird in Kooperation mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angeboten und zielt auf einen ganzheitlich ausgerichteten akademischen Qualifizierungsbeitrag auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements. [13][14]
Master of Evaluation (M. Eval.): Der Master wird von der Soziologischen Fakultät der Universität Saarbrücken vergeben. Kooperationshochschulen sind die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes und Katholische Hochschule für Soziale Arbeit des Saarlandes.
Master in Information Management (MIM): Der Master wird von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und dem Fachbereich Informatik der Universität Koblenz-Landau vergeben.
Master of Hospital Management (MaHM): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Master of Hospital Management der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Kooperation mit der Akademie Damp vergeben.
Master of Library and Information Science (M. L. I. S.): Dieser Masterabschluss wird an der Fachhochschule Köln im Zusatzstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft verliehen und ist laut Hochschule international relevant. An der Humboldt-Universität zu Berlin wird der Studiengang konsekutiv mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) angeboten.
Master of Mediation (MM): Weiterbildender Masterstudiengang Mediation an der FernUniversität in Hagen.
Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.): Dieser Masterabschluss wird im Rahmen eines interdisziplinären Aufbaustudiums am Interdiszilpinären Zentrum Medizin-Ethik-Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergeben.[15]
Master of Organizational Management (MoM): Die Ruhr-Universität Bochum bietet den gleichnamigen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang an. Er vermittelt Kompetenzen zur Analyse, Gestaltung und Führung von innovierenden und sich wandelnden Organisationen (Unternehmen, öff.-rechtl. Verwaltung, Non-Profit-Institutionen). Hierzu werden Kenntnisse der Fachdisziplinen Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ingenieurswesen und Sozialwissenschaften miteinander vernetzt und in lösungsorientierte Ansätze (Methoden, Instrumente) übertragen.
Master of Organizational Psychology (MoP): Der Abschluss wird auslaufend von der FernUniversität in Hagen im Weiterbildungsstudium Arbeits- und Organisationspsychologie vergeben. Die Bergische Universität Wuppertal führt das Angebot zukünftig fort.
Master für Personalwesen und Arbeitsrecht (MPA): Der Master für Personalwesen und Arbeitsrecht ist ein rechts- und personalwirtschaftlicher Masterabschluss der Universität Mannheim.
Master of Public Administration (MPA): Der Master of Public Administration ist ein verwaltungswissenschaftlicher Masterabschluss im Studiengang Öffentliches Management.
Master of Public Health (MPH): Der Master of Public Health ist ein interdisziplinäres Aufbaustudium im Bereich Gesundheitswissenschaften (engl.: Public Health).
Master of Public Management (MPM): Der Master of Public Management ist ein verwaltungswissenschaftlicher Masterabschluss im Bereich Öffentliche Verwaltung mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Er wird von der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden im berufsbegleitenden weiterbildenden Studiengang Public Management vergeben.
Master of Public Policy (MPP): Der Master of Public Policy wird von der Hertie School of Governance vergeben.
Master in Redevelopment: Dieser Abschluss wird in zwei berufsbegleitenden Masterstudiengängen der RWTH Aachen vergeben. Es sollen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt werden, um komplexe Redevelopment-Projekte in der Bestands- und Flächenentwicklung zu führen.
Master of Social Management (MSM): Der Master of Social Management ist ein weiterbildender sozialwissenschaftlicher Masterabschluss im Studiengang Sozialmanagement. Das Studium umfasst die Qualifizierung im betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und Personalmanagement-Bereich für Führungsaufgaben bei freien und öffentlichen Trägern der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik und in der Sozialwirtschaft.
Master of Systems Engineering (M. of Systems Eng.): Abschluss im Studiengang Systems Engineering der Hochschule München und Hochschule Landshut. Beim Master of Systems Engineering steht weniger die fachbezogene Weiterführung des Spezialwissens im Vordergrund als die Ausbildung einer übergeordneten Integrationskompetenz für mehrere Ingenieursdisziplinen zur kompetenten Gesamtbetrachtung eines Systems.
Master of Technology Management(MTM): Der Master in Technology Management wird von dem Northern Institute of Technology (NIT) in Hamburg verliehen. Das Programm wird von Studierenden der Ingenieurwissenwschaften wahrgenommen, die parallel zu Ihrem Ingenieursstudium einen Management-orientierten Abschluss erwerben möchten. Das Programm ist inhaltlich vergleichbar mit einem MBA-Programm, der MBA-Titel darf jedoch nicht mehr ohne vorherige Berufserfahrung verliehen werden.
Master of Theology (M. Th.): Abschluss derzeit nur im berufsbegleitenden Studiengang Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg. Der Master of Theology soll der wissenschaftlich-theologischen Weiterqualifizierung dienen.[16]
Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst [Bearbeiten]
Die Innenminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich darauf verständigt, Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Hinsichtlich der Masterabschlüsse wurde differenziert zwischen Masterabschlüssen von Universitäten, die unmittelbar den Zugang zum höheren Dienst eröffnen und Masterabschlüssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung („Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“) wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 und der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 getroffen.
Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 und der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Promotionsberechtigung [Bearbeiten]
Für Masterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der KMK fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule erworben wurden. Der Master stellt somit die neue Regelvoraussetzung zur Promotion dar. Masterabschlüsse von Kunst- und Musikhochschulen eröffnen den Zugang zur Promotion nur insoweit, als mit dem Abschluss des Masterstudiums eine hinreichende wissenschaftliche Qualifikation für ein Promotionsvorhaben erworben wurde.[2]
In einigen Bundesländern können die Universitäten in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien und Prüfungsleistungen) abhängig machen (z. B. NRW [17]). In anderen Bundesländern ist dies nicht der Fall (z.B. Baden-Württemberg[18] oder Bayern[19]).
Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelorgrades können dagegen nur als Ausnahmefall im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Der Master in Österreich [Bearbeiten]
In Österreich werden Mastergrade von öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, sowie (bis 2012 und unter der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“) von privaten Anbietern vergeben. Die Studiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert eingerichtet sein. Der Aufwand muss nach einem Bachelorabschluss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen.
Die Mastergrade in der Weiterbildung (FH-Studien zur Weiterbildung nach §14a) sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.[20]
Die neu eingeführten, auf vorangehende Bachelorstudien fachlich aufbauenden, Master ersetzen die bisherigen Diplomstudien. Die Mastergrade sind das wissenschaftliche Äquivalent zu den bisherigen Abschlüssen Magister und Diplomingenieur.
Abschlussbezeichnungen [Bearbeiten]
Je nach Institution und Zeitpunkt des Abschlusses gibt es eine Reihe verschiedener Abschlussbezeichnungen für Studien auf Master-Niveau.
Traditionell [Bearbeiten]
Die ersten, mit dem Universitäts-Studiengesetz 1997 eingeführten Studien auf Master-Niveau wurden Magisterstudien genannt und genauso wie die traditionellen Diplomstudien mit den Graden Magister bzw. Diplom-Ingenieur etc. abgeschlossen. Dies galt auch für Fachhochschulen, deren Grade mussten allerdings mit dem Zusatz „(FH)“ geführt werden. Einige der am häufigsten verliehenen Grade:
Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur, nur für Ingenieurs-Studiengänge)
Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
Englischsprachig [Bearbeiten]
Im Jahr 2006 wurden die Abschlüsse durch Gesetzesnovellen des Universitätsgesetzes 2002 und Fachhochschul-Studiengesetzes 1993 geändert. Neu eingerichtete Studien heißen „Masterstudien“, als Abschlussbezeichnungen sind nunmehr die englischsprachige Bezeichnung „Master …“ oder − wahlweise, aber nur in technischen Fächern – „Diplom-Ingenieur“ zulässig.
Der Zusatz „FH“ entfällt nun für Absolventen eines Fachhochschul-Masterstudiums, auch wenn der Abschluss schon vor der Gesetzesnovelle erfolgte (Absolventen eines Diplomstudiums müssen ihn weiterhin führen).[21]
Private Anbieter (als Lehrgänge universitären Charakters eingerichtet) haben von Beginn an nur englischsprachige Mastergrade vergeben.
Einige der am häufigsten verliehenen Grade:
MSc (Master of Science)
MA (Master of Arts)
LLM (Legum Magister/Magistra)
MBA (Master of Business Administration)
Der Master in der Schweiz [Bearbeiten]
In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:
MA (Master of Arts)
MEng (Master of Engineering)
MLaw (Master of Law)
MMed (Master of Medicine)
MSc (Master of Science)
MTh (Master of Theology)
Daneben gibt es so genannte Nachdiplomstudiengänge, die zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an Schweizer Universitäten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Executive Master of Business Administration (EMBA) führen.
In der Schweiz hat die Universitätskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen Grade Lizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzuführenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dürfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angeführt werden.
Wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, darf sich auch MA oder Master of Arts nennen, also beide Titel führen. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und Master of Arts (MA) in ein und demselben Dokument anführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.
Fachhochschulen sind in der Schweiz seit 2008 befugt, Masterstudiengänge anzubieten.
Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederländischem Recht vom Dutch Validation Council beziehungsweise von dessen Nachfolgeorganisation, der Niederländischen Qualitätsagentur, akkreditiert (etwa die „Master of Arts“ des Zentrums für Agogik, Basel), MBA-Programme häufig von der FIBAA.
Der Master in Großbritannien [Bearbeiten]
Allgemein [Bearbeiten]
In Großbritannien dauert das übliche Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvoraussetzung dazu ist der britische Bachelor, der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Univ. oder FH), das Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Das deutsche Vordiplom oder eine Zwischenprüfung ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Trotzdem kann es möglich sein, dass einige Hochschuleinrichtungen ausnahmsweise besonders qualifizierte oder begabte Studenten schon nach Beendigung des Grundstudiums und mit einigen Hauptseminar-Leistungsnachweisen für ein Masterstudium annehmen. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt, die Auswahl der Studenten und Anerkennung etwaiger Vorstudien obliegt der jeweiligen Universität.
Es wird in Großbritannien zwischen sogenannten Taught Masters und Research Masters unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer relativ kurzen Abschlussarbeit (dissertation). Die häufigsten akademischen Grade für solche Studiengänge sind MA (Master of Arts) und MSc (Master of Science), daneben existiert aber eine Vielzahl von anderen Master-Bezeichnungen.
Research Master Degrees sind überwiegend Forschungsstudiengänge und enthalten keine oder nur wenig verpflichtende Kurse. Die Abschlussarbeit (thesis) ist dagegen umfangreicher und muss auf einem Niveau zwischen der Thesis eines PhD-Studienganges und der Abschlussarbeit eines Taught Masters sein. Übliche akademische Grade für solche Studiengänge sind MPhil (Master of Philosophy), MLitt (Master of Letters) und MRes (Master of Research).
Eine relativ neue Form des Master’s Degree sind die so genannten Integrated Master’s Degrees. Diese werden in vier bis fünf Jahren in einem einzigen, durchgehenden Studiengang nach Schulabschluss erworben, vergleichbar einem Diplom-Studiengang. Sie werden vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern angeboten; einige gängige Abschlüsse sind MEng (Master of Engineering), MMath (Master of Mathematics), MPhys (Master of Physics), MPharm (Master of Pharmacy).
Sonderfälle [Bearbeiten]
In manchen Fällen sind die Gradbezeichnungen irreführend. Einige postgraduale Studien auf Master-Niveau werden mit dem Grad „Bachelor“ abgeschlossen, z. B. der Bachelor of Philosophy der Universität Oxford sowie der Bachelor of Architecture. Andererseits wird an den schottischen „ancient universities“ in den Geisteswissenschaften der Master of Arts als erster akademischer Grad nach einem vierjährigen Studium vergeben.
Der Master außerhalb Europas [Bearbeiten]
Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europäischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark. Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen Ländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) [Bearbeiten]
Allgemein [Bearbeiten]
In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische Master in der Regel als äquivalent zum europäischen Master. Masterstudiengänge werden fast ausschließlich an den im amerikanischen Englisch als universities bezeichneten Hochschulen angeboten, da sie im Gegensatz zu den colleges auch Abschlüsse jenseits des Bachelors vergeben. Master- und Doktor-Studierende sind gemeinsam an der Graduate School der jeweiligen Universität eingeschrieben, gelegentlich auch an einer Professional School, etwa für Law oder Medicine in Yale.[22]
Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist wie in Europa ein Bachelor oder ein Abschluss, der mindestens dem Bachelor vergleichbar ist. Für viele Fächer verlangen die Zulassungsregeln zusätzlich die Vorlage der Ergebnisse des Graduate Record Examination-Tests (GRE). Da der Bachelor in den USA allgemein der erste Studienabschluss ist, werden Masterstudien als weiterführende Studien angesehen und daher als „Graduiertenstudien“ (engl.: graduate studies) bezeichnet. Entsprechend gelten Master- ebenso wie Ph.D.-Studenten als „Graduiertenstudenten“ (engl.: graduate students).
Die Zahl der Masterstudienplätze ist erheblich kleiner als jene der Bachelorstudienplätze. In den USA verlässt der Großteil der Bachelorabsolventen das College oder die University und ergreift direkt einen Beruf. Nur eine Minderheit der Bachelorabsolventen setzt das Studium - entweder direkt oder oft erst nach ein- oder mehrjähriger Berufstätigkeit - mit Studienziel Master und/oder Ph.D. (Doktor) fort. Die Prozentsätze, wie viele US-Amerikaner einen Studienabschluss haben, lassen sich daher kaum oder gar nicht mit deutschen Statistiken vergleichen.
Das Masterstudium dauert in den USA in der Regel zwei Jahre im Vollzeitstudium. Eine Master-Arbeit (engl.: thesis) muss nicht an jeder Universität bzw. in jedem Studiengang geschrieben werden. Ein Master kann in den USA auch allein auf Grundlage von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden (engl.: by coursework oder non-thesis option): In many programs, students can elect options that will permit them to study one aspect of a discipline in depth by preparing a thesis or to gain a broader mastery of a discipline by electing to take coursework in lieu of a thesis.[23]
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Für den weit verbreitenten Master of Science sind gemischte Programme – Lehrveranstaltungen plus Abschlussarbeit – üblich, die jedoch im Vergleich zum in Deutschland üblichen „Bologna-Master“ bei stark reduzierter Anzahl an Lehrveranstaltungen weit stärker auf das Thesis-Projekt ausgerichtet sind. Ziel des Master-Studiums ist dann die Erarbeitung eines veröffentlichungsfähigen Manuskripts.
Dies liegt an der Nähe der M.-S.-Programme zum Ph.-D.-Programm, die beide von derselben Graduate School verwaltet werden. Die für alle nennenswerten Universitäten in Neuengland zuständige New England Association of Schools and Colleges definiert in ihren Akkreditierungsrichtlinien beispielsweise: Research-oriented doctoral programs, including the Ph. D., and disciplinary master’s degree programs are designed to prepare students for scholarly careers; they emphasize the acquisition, organization, utilization, and dissemination of knowledge. […] Disciplinary master’s programs have many of the same objectives but require less sophisticated levels of mastery in the chosen field of study than does the research doctorate.[24]
In den USA können verschiedene Masterabschlüsse vergeben werden. Da die europäischen Masterbezeichnungen unter starkem Einfluss des angloamerikanischen Bezeichnungssystems entwickelt wurden, entsprechen sich die Bezeichnungen weitgehend. Die zwei Grundtypen konsekutiver Masterabschlüsse sind somit der Master of Arts (MA bzw. M. A.) und der Master of Science (M. S. oder MS, manchmal auch MSc bzw. M. Sc.). Daneben wird eine Anzahl weiterer, nicht-konsekutiver Masterabschlüsse vergeben, z. B. der Master of Business Administration (MBA) oder der Master of Education (M. Ed.).
Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen (wie auch von anderen Studiengängen) werden in den USA von den individuellen Universitäten geregelt; ein staatliches Kontrollsystem, wie es in Europa und anderen Ländern üblich ist, gibt es nicht. Vor allem an kleineren bzw. wenig bekannten US-Universitäten ist daher die Akkreditierung von Abschlüssen wichtig, da solche Hochschulen Abschlüsse wie Bachelor oder Master vergeben können, die nicht offiziell anerkannt sind. Solche Abschlüsse werden in der Regel auch in Deutschland nicht als äquivalent zu einem europäischen zweiten akademischen Grad anerkannt.
Sonderfälle [Bearbeiten]
Vor allem an Fachbereichen, die auf Forschung ausgerichtet sind, (d. h. insbesondere an den national und international renommierten Universitäten) ist es üblich, sich mit abgeschlossenem Bachelor direkt für einen Ph. D. zu bewerben. Bewerbungen „nur“ für einen Master sind an diesen Fachbereichen in der Regel überhaupt nicht möglich (Beispiel: Neurobiology in Yale).[25] Die für einen Ph.-D.-Studiengang zugelassenen Studenten müssen den Master dann als eine von mehreren Voraussetzungen für das Erreichen des Ph. D. erwerben. Gelegentlich wird der M.S.-Degree „en route“ erworben,[26] jedoch nur ausscheidenden Studierenden verliehen.[25]
Ein anderer Sonderfall sind Studienangebote mancher Universitäten, an denen begabte Studenten Bachelor und Master in insgesamt fünf Jahren erreichen können. Diese Angebote werden zum Teil als „4+1“-System bezeichnet. Tatsächlich werden die Voraussetzungen zum Master jedoch meist nicht in nur einem Jahr erfüllt. Die Studenten belegen vielmehr schon vor Erreichen des Bachelors Veranstaltungen für den Master, sodass sowohl die üblicherweise vierjährige Studienzeit für den Bachelor als auch die zweijährige Studienzeit für den Master (auf eine Gesamtstudienzeit von fünf Jahren) reduziert werden. Allerdings gibt es selbst von diesem System wieder weitere Ausnahmen; zum Beispiel gibt es Angebote, Bachelor und Master in nur viereinhalb Jahren zu erwerben.[27]
Ausnahmen bilden ferner der üblicherweise dreijährige Studiengang Rechtswissenschaften und der in der Regel vierjährige Studiengang Medizin. Zugangsvoraussetzung für diese Studiengänge ist zwar ebenfalls in der Regel mindestens ein Bachelor. Der Abschluss dieser Studiengänge wird jedoch nicht als Master, sondern als doctor bezeichnet (lat.: Juris Doctor bzw. JD = Doktor des Rechts; lat.: Medicinæ Doctor bzw. MD = Doktor der Medizin). Diese Abschlüsse sind in den USA in der Regel die akademische Voraussetzung zur Berufsausübung als Jurist (vgl.: Erstes Staatsexamen) bzw. Arzt. Diese „Berufsdoktorate“ dürfen in Deutschland - im Gegensatz zu Ph.D.-Graden der Carnegie-gelisteten Universitäten (“Research University (high research activity)“ oder “Research University (very high research activity)“) - nicht als „Dr.“ geführt werden, sondern nur in der verliehenen Form. Entgegen ihren Bezeichnungen sind sie also nicht einer deutschen Promotion gleichzusetzen: So ist in den Rechtswissenschaften nach dem JD eine weitere Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet möglich; nach einem zusätzlichen, meist einjährigen Studium wird dann ein Master of Laws (lat.: Legum Magister, abgekürzt: LL. M. bzw. LLM = Master/Meister der Rechte) vergeben. Dieser Abschluss wird auch oft von Ausländern erworben, die bereits einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus ihrem Heimatland (z. B.: deutsches Staatsexamen) haben und für ein Jahr in den USA studieren. Anstelle eines Master of Laws kann durch Anfertigung einer Dissertation auch der seltenere Doctor of Juridical Science (S. J. D. oder J. S. D. = Doktor der juristischen Wissenschaft) erworben werden, der weitgehend einer Promotion entspricht.[28] Verbreiterer ist an Universitäten der USA beim Forschungsdoktorat jedoch der Grad „Ph.D.“.
Kanada [Bearbeiten]
Der kanadische Master gleicht im Wesentlichen dem US-amerikanischen. Auch hier gibt es hauptsächlich die Bezeichnungen Master of Arts (MA bzw. M. A.) und Master of Science (MSc bzw. M. Sc). Sie unterscheiden sich weiter in zwei Typen, research-based und course-based. Research-based Master beinhalten ein großes Forschungsprojekt (thesis) welches etwa die Hälfte der Studienzeit in Anspruch nimmt. Die Studienzeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Course-based Master bestehen hauptsächlich aus Vorlesungen mit einer kleineren Forschungsarbeit (research paper) und dauern ein bis zwei Jahre. In den Ingenieurwissenschaften unterscheidet man die letzteren mit dem Abschlussgrad Master of Engineering (MEng bzw. M. Eng.) statt Master of Science. Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist ein Bachelor with honours (B. Sc. (Hons)), der sich von einem Bachelor (B. Sc.) durch die längere Studienzeit von vier Jahren unterscheidet.
Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen werden auch in Kanada von den einzelnen Universitäten geregelt; in den Provinzen British Columbia, Alberta, Ontario, Quebec, Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island gibt es zusätzlich ein staatliches Kontrollsystem. Praktisch alle Universitäten sind außerdem Mitglied in der Association of Universities and Colleges of Canada (AUCC) welche eine Qualitätsprüfung voraussetzt. Daher ist der Standard der kanadischen Universitäten im allgemeinen gleichmäßiger als in den USA.[29]
Siehe auch [Bearbeiten]
Bachelor
Fachhochschule
Hochschulprüfung
Universität
Literatur [Bearbeiten]
Alexandra Kertz-Welzel: Motivation zur Weiterbildung, Master- und Bachelorabschlüsse in den USA. in: Diskussion Musikpädagogik. Altenmedingen 29.2006, S.33-35. ISSN 1437-4722
N. Heinen, S. Horndasch: Master nach Plan. Bertelsmann, Bielefeld 2007. ISBN 3-7639-3502-9
Weblinks [Bearbeiten]
Liste aller Studiengänge an deutschen Hochschulen, Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen, Akkreditierungsrat
Bachelor und Master auf dem Arbeitsmarkt – Veröffentlichungen, Forschungsberichten, Institutionen und weiterführenden Links, IAB
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1.↑ Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg vom 5. Januar 2005 (PDF-Datei; 562 kB) § 29 (2), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
2.↑ a b c d e f g h i j k l m n o p q Ländergemeinsame Strukturvorgaben/Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 – derzeit i. d. F. vom 4. Februar 2010 (PDF-Datei; 35 kB), KMK
3.↑ z.B. in NRW, § 67 Abs. 4 Hochschulgesetz, [1]
4.↑ Deskriptoren für die Zuordnung der Profile für Masterstudiengänge gemäß Strukturvorgaben der KMK vom 25. April 2005 (PDF-Datei, 31 kB), Akkreditierungsrat
5.↑ a b c Beschluss der KMK vom 12. Juni 2003 (PDF-Datei, 13 kB), KMK
6.↑ a b Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion vom 13. Dezember 2007 (PDF-Datei, 16 kB), KMK
7.↑ [2], Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003
8.↑ http://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html
9.↑ Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (PDF-Datei, 16 kB), KMK vom 2. Juni 2005
10.↑ Hochschulkompass.de, Stand: Oktober 2007
11.↑ Ev. FH Nürnberg AE-Master
12.↑ Postgraduate Course “Master of Customs Administration”, Westfälische Wilhelms-Universität
13.↑ http://www.kavoma.de
14.↑ http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_776368/DE/06__Fachinformationsstelle/05__NeueAufsaetze/01__Archiv/3__09__59,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/3_09_59.pdf
15.↑ Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
16.↑ Master-Studiengang Evangelische Theologie (PDF-Datei, 56 kB), Philipps-Universität Marburg
17.↑ § 67 Abs. 4 Hochschulgesetz [3]
18.↑ § 38 Abs. 3 LHG [4]
19.↑ Art. 64 Abs. 1 BayHSchG [5]
20.↑ Mastergrade in der Weiterbildung (PDF-Datei, 21 kB), Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
21.↑ FHStG-Novelle 2006, Österreichischer Fachhochschul-Rat
22.↑ Admissions, Yale University
23.↑ Graduate School, University of New Hampshire
24.↑ Webseite, Commission on Institutions of Higher Education (New England Association of Schools & Colleges)
25.↑ a b Neurobiology, Bulletin of Yale University
26.↑ Chemistry, Bulletin of Yale University
27.↑ Kombinierter Bachelor und Master an der University of South California
28.↑ Doctor of Laws, Fassung vom 3. November 2006, englischsprachige Wikipedia
29.↑ Information for Students, Association of Universities and Colleges of Canada
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Master“
Kategorien: Akademischer Grad | Abschluss oder Zertifikat | Studium | Akademische Bildung
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