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voice recorder schrieb am 12.1. 2003 um 04:41:09 Uhr über

Marktöffnungsforderungen

Verhandlungsvorschläge der Regierungen
Im Rahmen der GATS-Verhandlungen müssen zwei verschiedene Arten von Dokumenten der \IVTO-Mitglieder unterschieden werden. Zum einen haben einzelne Regierungen allgemeine Verhandlungsvorschläge für die verschiedenen GATS-Sektoren bei der VVTO eingereicht. Diese Dokumente sind frei zugänglich und können im Internet über den Dokumentenserver der \A/TO (wvvw.wto.org) eingesehen und heruntergeladen werden. Zum anderen waren die Mitglieder nach dem - allerdings nicht verbindlichen - Verhandlungsfahrplan aufgefordert, bis Ende Juni 2002 konkrete Marktöffnungsforderungen bilateral an andere VVTO-Mitglieder zu richten. Diese konkreten Forderungen sind in der Regel nicht zugänglich, allerdings sind einzelne Dokumente dennoch an die Öffentlichkeit gekommen.
Für die neue GATS-Runde liegen dem WTO-Sekretariat bisher vier allgemeine Verhandlungsvorschläge im Bildungsbereich vor, und zwar von den USA, Australien, Neuseeland und Japan. Die US-Regierung hat den obigen Forderungskatalog der Coalition of Service Industries (CSI) in ihrem allgemeinen Verhandlungsvorschlag übernommen und noch ergänzt. So soll mit den Anbietern von bildungsbezogenen Testverfahren eine weitere Kategorie in das GATS aufgenommen werden. Die Regierung Neuseelands moniert, dass der Teilsektor »andere Bildungsangebote« nicht hinreichend spezifiziert sei, um die gegenwärtigen Veränderungen im Bildungsmarkt adäquat zu erfassen. Sie schlägt daher die Ergänzung dieses Teilsektors um eine illustrative Liste vor. Weiterhin fordert Neuseeland die Aufnahme von »community education« in die Kategorie der »Erwachsenenbildung« und die Einführung einer neuen Kategorie »education agency services« (Bildungsvermittlungsdienste). Diese soll wie folgt definiert sein: »Bildungsvermittlungsdienste umfassen Werbung und Vermarktung von Bildungsdienstleistungen, die Bearbeitung.von Bewerbungen und die Zahlung von Bewerbungsgebühren etc. Diese werden von Vermittlungsagenturen im Auftrag von Bildungseinrichtungen oder direkt von Studenten gegen Gebühr oder auf Vertragsbasis ausgeführt« (VVTO 2000a: 3; Übersetzung GY).
Schließlich regt Neuseeland an »Bildungsleistungen, die sich primär mit Freizeitinhalten befassen«, unter die Subkategorie

66 4. Die GATS-Verhandl ngen i Bildungsbereich

»andere Bildungsdienstleistungen« zu fassen. Diese werden in der gegenwärtigen Klassifizierung unter Sportdienstleistungen geführt (WTO 2000a). Die Regierung Australiens macht u.a. auf die »signifikante Verknüpfung« zwischen dem Bildungssektor und anderen servicebereichen wie Telekornrnunikation oder audiovisuelle Dienstleistungen aufmerksam und plädiert deshalb für eine umfassende GATS-Verhandlungsrunde (WTO 2001b)-
Die positionspapiere der USA, Australiens und Neuseelands stecken einen Horizont möglicher Forderungen ab, der einerseits sicherlich nicht erschöpfendist, andererseits aber auch nicht unbedingt in dieser Form realisiert wird. Dass alle drei Regierungen mit starker innerstaatlicher Opposition zur angestrebten Liberalisierung des Bildungswesens rechnen, schlägt sich in diesen Positionspapieren nieder. Sie betonen wiederholt die Bedeutung des Staates bei der Bereitstellung der Bildung. Die USA sehen z.B. den privaten Bildungsbereich als eine Ergänzung des staatlichen Bildungswesens an (WTO 2000). Australien geht einen Schritt weiter und formuliert, dass »die Staaten ihre souveränen Rechte bewahren müssen, über ihre eigenen Haushalte sowie über Regulierungsmaßnahrnen zu entscheiden« (WTO 2001b). Neuseeland hält »eine Balance zwischen den inländischen 13ildungsprogrammen und den handeisliberalisierenden Verfahren« für notwendig (V\ITO 2001a,b; Übersetzung GY).
im Vergleich zur EU, aber auch zu Japan und Polen, haben sich diese erfolgreichen Bildungsexportnationen interessanterweise in weniger Subsektoren der Bildungsdienstleistungen im GATS verpflichtet. Die USA ist in den Bereichen »Erwachsenenbildung« und »andere Bildungsdienstleistungen«, Australien in den Bereichen »sekundäre«, »tertiäre« und »andere« Bildungsdienstleistungen Verpflichtungen eingegangen. Neuseeland ist keine Verpflichtungen in den Bereichen »Erwachsenenbildung«

und »andere 13ildungsdienstleistungen« eingegangen (S/C/W/49 S. 21). sich nun mit ihren Vorschlä-

Mithin müssen diese Länder, die
gen exportiert haben, erst einmal das Niveau der Verpflichtung der EU erreichen- Entsprechend fallen die konkreten Vorschläge vor allem nach Re-Klassifizierungen auch eher bescheiden aus. Die Forderung nach Ausdifferenzierung entspringt dem taktischen Kalkül, dass der Widerstand in Nischensegmenten des Bil

4@ ie GAT - erhandlungen im Bildungsbereich

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