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tigerauge schrieb am 21.2. 2007 um 16:36:48 Uhr über

Markenrecht

Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt zum Tragen der Hundemarke. Das Markenrecht erlischt bei Zahlungsverzug nicht automatisch, kann aber auf dem Verwaltungswege aberkannt werden. Der Hundehalter ist in geeigneter Form darauf aufmerksam zu machen.


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