Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?
„Ich befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen: „Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen.
Wer nun denkt, die Anwaltschaft würde sich darüber den Kopf zerbrechen, wie man das System mandantenfreundlicher gestalten könne, irrt. Lieber belegt man ein Seminar oder bezieht entsprechende Fachveröffentlichungen wie man das bestehende Gebührenrecht noch optimaler dem eigenen Einkommen dienlich machen kann. Anzeigen wie die folgende, sind in jedem juristischen Fachblättchen zu lesen : „So optimieren Sie die Honorar-Abrechnung und verdienen mehr Geld.Der Honorar-Brief für Rechtsanwälte ist ein Informationsdienst zur Optimierung der Gebühren-Abrechnung nach der BRAGO. Mit den Experten-Informationen dieses Briefes, schöpfen Sie ohne Mühe alle Möglichkeiten der Gebührenordnung aus, die Ihnen rechtmäßig zur Verfügung stehen.“
Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat,bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes.Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt beansprucht, der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können, fordert der BSZ® e.V.
Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere Honorare bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger Zahlungskräftigen sein,
denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die Teuersten zugleich die Besten.
In jedem Fall rät Horst Roosen ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen. Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.
Um für Sie erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht.
Nahezu paranoid skeptisch sollten Sie gegenüber Anwälte sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.
Fordern Sie während des gesamten Verfahrens absolute Offenheit des Anwalts bezüglich seines Honorars und der laufenden Kosten.
Fragen Sie ob er genügend Zeit hat, Ihren Auftrag innerhalb angemessener Zeit auszuführen.
Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch.
Der BSZ® e.V. bietet mit der Aktion <Preiswahrheit und Preisklarheit> gegen eine Schutzgebühr von Euro 20.- die Überprüfung (durch BSZ® Vertragsanwälte) zweifelhafter Honorarrechnungen an. Einfach Kopie der erhaltenen Rechnung mit kurzem Anschreiben unter Beifügung der Schutzgebühr per Post einreichen bei BSZ® e.V. Gr-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg.
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann. Dazu hält der BDF im BSZ® e.V. in seiner Faxabruf-Datenbank das 6-seitige Dokument „Wie man sich gegen Anwaltspfusch erfolgreich wehrt! Mit Checkliste Fehler feststellen und den Anwalt in die Pflicht nehmen!“ abrufbereit: 0190-824196057 / 1,86 Euro/Min.
TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,12 Euro/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Fachanwälte und Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt auch aus allen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.rechtsshop.de fündig.
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