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elfboi schrieb am 3.4. 2003 um 06:11:33 Uhr über

Mai

Vom MAI zum GATS 2000
Lebensfeindliche neoliberale Weltwirtschaft

Der Weltfrauenmarsch hat aus gutem Grund die beiden Themen »gegen die wachsende Armut auf der Welt« und »gegen Gewalt« gewählt. Die vielzitierte wirtschaftliche Globalisierung, deren Grundlage der Neoliberalismus ist, zieht immer mehr Menschen in die Armut (im letzten Jahr gab es 20 Mio. Menschen mehr ohne Erwerbstätigkeit) und ist ein moderner Kolonialismus. Wirtschaftliche Interessens-Zusammenschlüsse wie die NAFTA (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen), die EU (Europäische Union) oder auf Weltebene die WTO (Welthandelsorganisation) und die Weltbank haben nichts anderes zum Ziel, als durch eine weltweite, totale Liberalisierung den maximalen Profit für zu erzielen, von dem insbesondere die hauptsächlich in der EU oder in den USA ansässigen Transnationalen Konzerne (TNCs) Vorteile erzielen. Viele mögen das MAI, das Multilaterale Abkommen für Investitionen, schon vergessen haben. Hier noch einmal zur Erinnerung, was das MAI u. a. ist/war:

MAIeine antidemokratische Wirtschafts-Verfassung
Die WTO nennt das MAI in ihren Papieren »die Verfassung einer einheitlichen Weltwirtschaft«. Was von den OECD- Staaten verharmlosend als »eine weitere Liberalisierung des Marktzuganges, ein umfassender Investitionsschutz sowie ein wirksamer Mechanismus zur Streitschlichtung« beschrieben wird, ist von seiner Planung her ein rechtlich bindendes Handelsabkommen für die Weltwirtschaft und vor allem für die Nationalstaaten, was zu einer wirtschaftlichen und politischen Weltherrschaft der TNCs führt. Es ist eine »Verfassung für eine globale Wirtschaft« nach rein ökonomisch ausgerichteten Interessen der TNCs und Banken, welches in der Konsequenz die Selbstbestimmungsrechte, die politische Handlungsfreiheit und alle bisher erreichten Umwelt oder Arbeitsschutzbestimmungen zunichte macht. Die Sozialstaaten werden demontiert, die Ökologie missachtet, auf Demokratie und Menschenrechte wird keine Rücksicht genommen. Ich gehe im Folgenden noch etwas näher auf einige Klauseln ein, da sie im neuen GATS-Verhandlungstext in gleicher oder ähnlicher Form wieder auftauchen. Allerdings stehen die Verhandlungen, die seit dem Jahr 2000 geführt werden, noch am Anfang.

Einige Beispiele aus dem MAI-Verhandlungstext»Meistbegünstigtenklausel«: Besagt, dass die Zugeständnisse, die ein Vertragsstaat einem anderen einräumt, auch allen anderen zugestanden werden müssen. Durch diese Klausel kommen also automatisch Drittländer zu Handelsvorteilen, auch wenn sie selbst keine entsprechenden Vorteile einräumen. Entscheidend ist, dass diese Klausel als allgemeine Regel praktisch alle definierten Massnahmen von Staaten betrifft und nicht nur solche, für die sie festgelegte Verpflichtungen eingegangen sind. Ausländische Investoren in den Ländern, die das MAI unterschrieben hätten, müssten wie inländische behandelt werden. Den Zuschlag bekäme das Unternehmen, das am meisten (Geld) bietet. Der Abkommenstext verbietet nationalen, regionalen und lokalen Regierungen, einheimische Firmen gegenüber ausländischen zu bevorzugen. Jede/r kann sich ausrechnen, was das für Länder aus dem »Süden« bedeutet. Es findet ein Ausverkauf ärmerer Länder statt.
»Standstill«-Klausel Bedeutet das Einfrieren von Regulierungsgesetzen wie beispielsweise Umweltgesetze. Neue Gesetze, die für investierende Unternehmen ein Hemmnis bedeuten könnten, dürfen von den Nationalstaaten nicht erlassen werden.
»Rollback«-Klausel Es werden im MAI-Vertrag lediglich die Gesetze in den Nationalstaaten akzeptiert, die beim Beitritt zum Vertrag durch Fußnoten der nationalen Regierung ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Nach dem Beitritt sind keine Ausnahmen mehr zugelassen.
Klagerecht nur für TNCs, nicht aber für Nationalstaaten oder gar Individuen. Während Individualklagen von firmengeschädigten BürgerInnen im Abkommen nicht mit einer Silbe erwähnt werden, sind für die Investoren gegenüber den Staatsregierungen, Regional oder Kommunalverwaltungen sehr grosszügige Klagemöglichkeiten vorgesehen. Wenn sich TNCs in ihren Rechten beschränkt fühlen, können sie vor Gericht ziehen und nicht nur die Abschaffung der Restriktionen durchsetzen, sondern auch eine finanzielle Entschädigung in der vermutlichen Höhe der durch die verhinderte Investition entgangenen Gewinne einklagen. Hierfür zwei reale Beispiele: 1. Der »Ethyl«-Fall Die US- Firma»Ethyl« verklagte die kanadische Regierung auf 251 Mill. US$ Schadensersatz, weil letztere den nachweislich hochgiftigen Benzinzusatz MMT nicht einführen wollte. Dadurch, dass Kanada ebenso wie die USA als Mitglied der NAFTA an dessen Handelsabkommen gebunden ist, musste die kanadische Regierung klein beigeben und liess die Einfuhr zu.
2. Vor ca. zwei Jahren trug die EU einen heftigen Handelsstreit mit den USA aus, weil sie sich gegen die Einführung von Genmais aus Amerika wehrte. Die Androhung der USA, die EU wegen entgangener Gewinne zu verklagen, zog letztendlich und der genmanipulierte Mais landet inzwischen auf den Tellern der EU-EinwohnerInnen Gleiches passiertes mit hormonbehandeltem Rindfleisch.
Das MAI kann verlangen, dass Regierungen für ein »friedliches« Investitionsklima sorgen, soll heissen, Profite, die den TNCs aufgrund von Streiks, Unruhen oder Bürgerkriegen verloren gehen, müssen durch die Regierungen ersetzt werden. Es entsteht deswegen ein starker Druck auf Protestbewegungen wie Gewerkschaften etc.
Das MAI verbietet Regierungen, bestimmte Forderungen an Auslandsinvestoren in Bezug auf Arbeitsplatzsicherung, Umweltstandards, Re-Investition von Gewinnen, Tarifverträge, Minderheiten und Frauenarbeitsrechte usw. zu stellen.
Streitigkeiten sollen vor einer internationalen Schlichtungsstelle, bestehend aus drei Richtern, ausgetragen werden. Einen Richter stellt der Investor, einen der beklagte Nationalstaat und auf einen, den Vorsitzenden, haben sich die streitenden Parteien zu einigen. Ist dies nicht möglich, geht der Streit zum »Internationalen Zentrum zur Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten« (ICSID) oder zur »Internationalen Handelskammer« (ICC) in Paris. Die ICSID ist eine von der Weltbank finanzierte Organisation; die ICC ist nicht einmal überstaatlich, sonder eine privatrechtliche Vereinigung der Unternehmerverbände von mehr als 90 Staaten. Gegen die Urteile soll keine Berufung möglich sein; sie wären sofort und so umzusetzen, als seien sie endgültige Urteile der nationalen Gerichte.

Das Europäische Parlament hatte sich geweigert, diesem Handelsentwurf zuzustimmen. Weltweit gab es durch NRO’s (Nicht-Regierungsorganisationen einen breiten Widerstand gegen die Vertragsannahme. Als auch Frankreich mit der neugewählten Jospin-Regierung ausscherte (allerdings eher, weil die Franzosen befürchteten, dass bei Zustandekommen des MAIs Hollywood die nationalen Subventionen für die französische Filmförderung als Meistbietende einkassieren könnte), war das MAI erst einmal gekippt. Nun taucht es in veränderter Form wieder auf:

GATSAllgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Das GATS (Nachfolgerin des GATT) ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft (beschlossen durch die sog. »Uruguay-Runde«). Die WTO beschreibt das GATS als die erste Sammlung globaler, rechtsverbindlicher Regeln für den internationalen Handel mit Dienstleistungen. Sie selbst betrachtet es auch als das erste multilaterale Abkommen über Investitionen. GATS verpflichtet die Mitgliedsländer der WTO zur Beteiligung an weiteren Verhandlungen für die progressive Liberalisierung ihrer Dienstleistungsmärkte. Bestandteile des Vertrags sindwie im MAI - beispielsweise die »Meistbegünstigungsklausel« oder die Verpflichtung zur Schlichtung durch internationale Gremien, die nicht Bestandteil der Justizsysteme der Nationalstaaten ist.

GATS 2000

Die Uruguay-Runde beschloss 1995 in Marrakesch, die Verhandlungen nach fünf Jahren Vorlaufzeit im Allgemeinen Rat der WTO weiter zu entwickeln. Dieser entschied am 7. Februar 2000, dass die neuen Verhandlungen im »Rat für den Handel im Dienstleistungsbereich« stattfinden sollten. Trotz des spektakulären Scheiterns der WTO Ministerrunde in Seattle 1999 wird das zentrale Anliegen, die totale Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen durchzusetzen, mit der Begründung fortgeführt, dass die nationalen Dienstleistungsmärkte im Vergleich zu den Gütermärkten wesentlich stärker geschützt seien und deshalb Handel und Investitionen behinderten. Am 22.02.01 war eine kleine Notiz in der »Welt« zu lesen: »Berlin will Liberalisierungen in der EU vorantreiben.« Im weiteren Text ist zu lesen, dass laut eines Sprechers des Wirtschaftsministeriums »die Bundesregierung mit Terminvorgaben für die vollständige Öffnung bisher beschränkt zugänglicher Märkte in der EU die Liberalisierung vorantreiben will« und weiter »die treibende Kraft in Europa in Sachen Liberalisierung sein will«. Die zukünftig handelbaren Dienstleistungen werden im GATS in folgende Klassifikationen eingeteilt:

Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen (u.a. ärztliche, anwaltliche DL, Forschung und Entwicklung, Mietdienstleistungen)
Kommunikationsdienstleistungen (vor allem Post und Telekommunikation sowie audiovisuelle DL, Film, Fernsehen und Rundfunk)
Bau und Montagedienstleistungen
Vertriebsdienstleistungen (u. a. Gross und Einzelshandel)
Bildungsdienstleistungen (u. a. Kindergarten, Grundschule, Schulbildung, Universitätsbildung)
Umweltdienstleistungen (u. a. Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, Sanitäre Einrichtungen, Hygiene, Lieferung von Wasser,)
Finanzdienstleistungen (alle Versicherungs Bank und Finanzdienstleistungen (private Altersvorsorge!)
Medizinische und soziale Dienstleistungen (u.a. Krankenhaus Gesundheits und soziale Dienstleistungen)
Tourismus und Reisedienstleistungen (u. a. Hotels und Restaurants, Reiseagenturen)
Erholung, Kultur und Sport (u. a. Theater, Nachrichtenagenturen, Büchereien, Museen, Sport)
Transportdienstleistungen (u. a. See und Luftschiffahrt, Raumfahrt, Strassen und Schienenverkehr)
Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen


Das GATS 2000 unterscheidet bei den Dienstleistungen nach vier Formenmodes«) :

DL von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes (grenzüberschreitender Handel)
DL im eigenen Land für ein anderes Mitgliedsland (Konsum im Ausland)
DL von vornherein im Ausland (Niederlassungen)
DL durch grenzüberschreitenden Verkehrs natürlicher Personen (temporäre Arbeitsmigration).

Besonderheiten des GATS 2000

Die Meistbegünstigungsklausel ist bereits in den GATT-Bestimmungen enthalten, war Bestandteil des MAI und jetzt bereits fester Bestandteil des GATS. Jedoch gehen die Forderungen insbesondere der USA wesentlich weiter:

Bisherige Beschränkungen zum Marktzugang sollen komplett fallen: Beschränkung der Zahl von Dienstleistungsanbietern, Wert der Geschäfte, verschiedene Rechtsformen (hier gibt es gravierende Unterschiede!) oder die Höhe von Kapitalbeteiligungen (Mehrheitseigentum für ausländische Unternehmen). Allen potentiellen Investoren muss der Marktzugang gewährt werden. Damit würde auch ein Wirtschaftsdruck wegfallen, bspw. wenn ein Kriegsland boykottiert werden sollte.
In und ausländische Anbieter müssen qualitativ gleich behandelt werden (z. B. keine Auflagen für Investoren aus dem Ausland sog. »Inländerbehandlung«), sind aber bislang nur für bestimmte Sektoren vorgesehen, auf die sich die Länder vorher festlegen (»Bottom-Up«-Ansatz Dies soll sich nach dem Willen der USA ändern, alle Dienstleistungen sollen ohne Ausnahme in den VertragTop-Down«).
Die vollständige Liberalisierung soll auch in den Bereichen Bildung und Gesundheit erreicht werden und unter das WTO- Regime fallen.
Die staatlichen Regulierungen sollen abgebaut werden, da sie als entscheidende Hemmnisse für den Handel angesehen werden.
Freier Zugang zu Technologie, Vermarktungskanälen und Informationsnetzwerken.
Sonderbehandlungen für Länder des Südens sind nicht vorgesehen, obwohl es diese bei Konkurrenten in den Ländern des Nordens gibt, zum Beispiel in der EU die von den Regierungen subventionierten Exportfördermassnahmen oder Ausfallbürgschaften (z. B. Hermes).
Durch den Verhandlungsmodus »cluster approach« besteht die Gefahr, dass die Liberalisierungen so weitgehend sind, dass auch Bereiche unter staatlicher Verwaltung wie Sozialversicherungssysteme, TÜV, Wohlfahrtsverbände etc. betroffen sind.
Anerkannte internationale Arbeits(schutz)normen sind bisher kein Thema im Entwurfstext. Das Verbot von Kinder und Zwangsarbeit sowie die Anwendung von Arbeitsschutznormen fehlen im Text.

Über die »modes« konnte in Nizza bisher noch eine Einstimmigkeit erzielt werden, jedoch laufen die Verhandlungen weiter und werden sicherlich auch im »Allgemeinen Rat der WTO« sowie in Göteborg im Juni und auf dem G8-Gipfel im Juli in Genua auf der Agenda stehen.

Besondere politische Brisanznational wie international

Das GATS 2000 hat ebenso wie das MAI eine besondere politische Brisanz. Ziel der Verhandlungen ist, Handelshemmnisse, die den »freien« Markt behindern, komplett aufzuheben. Entgegen des traditionellen Handelns mit Gütern, der nur durch Zollmassnahmen oder Sonderabkommen reguliert wurde, geht es beim Handel mit Dienstleistungen um die Aufhebungen innerstaatlicher Regelungen. Dies betrifft Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien, Normen und Standards auf kommunaler, regionaler und Bundesebene und enthebt die Nationalstaaten ihrer Regelungshoheit. Es geht auch darum, dass die Grundversorgung von Menschen mit »Basic Needs« (Grundbedürfnissen) nicht mehr gewährleistet ist, weil es zur Handelsware gemacht wird: Ernährung, Zugang zu Wasser, Gesundheit, Bildung, Mobilität, Kommunikation, Einhaltung der Menschenrechte etc.

Überdies wird nach wie vor die Asymmetrie zwischen den Ländern des Nordens und des Südens zu Ungunsten des Süden weiter verschärft, da die Wettbewerbsfähigkeit der reichen OECD-Länder ärmeren Ländern keine reelle Chance lässt. Die Länder des Südens können überwiegend nur mit Agrargütern handeln, während die OECD-Länder ihren Export hauptsächlich aus Dienstleistungen bestreiten.


Und was ist mit den Frauen, wenn GATS verabschiedet wird?

Das Geschlechterverhältnis wird weiter zu Ungunsten von Frauen verschärftweltweit.

Von allen Menschen, die in der Produktion von Nahrungsmitteln arbeiten, sind ca. 80 % Frauen. Es trifft daher besonders Frauen, wenn sie keinen gesicherten Zugang zu (sauberem) Wasser und zu einer sauberen Umwelt haben.

Vor allem in den Ländern des Nordens gehen Frauen ihrer Erwerbstätigkeit überwiegend im Dienstleistungsbereich nach, meist in unterbezahlten Jobs (z. B. in sozialen Berufen) mit oft schlechten Arbeitsbedingungen. Privatisierung und Deregulierung werden zu noch schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen führen, was es wiederum für Frauen finanziell noch schwerer machen wird, den nötigen Zugang zu Bildung und Gesundheit zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass (insbesondere) bei Frauen die Armut beschleunigt zunimmt und sie vermehrt in den informellen Sektor abgedrängt werden, zumal die durch Privatisierung und Deregulierung hervorgerufene internationale Migration weiblich ist.

Aktionen weltweit angesagt

Anlässlich des EU-Ministerrats in Göteborg und des bevorstehenden G-8-Gipfels in Genua werden sich auch die Frauen des europäischen Weltfrauenmarsch-Komitees einfinden (15. – 17. Juni bzw. 15./16. Juni 2001; Ansprechpartnerinnen: Agnes Korn, Monika Christann, Britta Brandau) und gegen die menschenverachtende neoliberale Politik protestieren. Eine der Forderungen aus der internationalen und europäischen Plattform ist die Einführung der »Tobin«-Tax einer Steuer, die auf internationale Kapitaltransfers erhoben werden soll, welche seit der Uruguay-Runde ungehindert und vor allem unkontrolliert über den Globus fliessen können, so dass ganze Nationalstaaten in Existenzkrisen gestürzt werden können, wie es vor zwei Jahren mit Thailand passierte, das kurz vor dem Bankrott stand. Zur Zeit sind Länder wie Malaysia und die Türkei in einer Krise; es geht um ihre Existenz. Unsere Aktionen und unsere Politik können nicht mehr auf Deutschland beschränkt sein; sie müssen den globalen Blick haben und sich zwingend mit denen vernetzen, die für eine soziale und menschenfreundliche Gesellschaft und für eine gesunde Umwelt kämpfen.


Monika Christann, Februar 2001

Die Verfasserin ist Gründungsmitfrau und Bundessprecherin der Feministischen Partei DIE FRAUEN.
Kontakt zur Autorin per email: powerfrauen@t-online.de


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