Sehr geehrter Herr xxx,
jeder Schutzpolizist ist im Besitz einer weissen und grünen Schirmmütze.
Die weisse Schirmmütze wird aus Eigensicherungsgründen im Bereich des Einzel-/ und Streifendienstes getragen, da diese zur besseren
Erkennbarkeit, z.B. bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, beiträgt.
Die grüne Schirmmütze wird vorrangig bei geschlossenen Einsätzen der Schutz-/ oder Bereitschaftspolizei sowie bei festlichen Anlässen getragen.
Aber grundsätzlich ist jeder Schutzpolizeibeamte zum Tragen einer der beiden Schirmmützen aufgrund der gesetzlich festgelegten Erkennbarkeit
angehalten, nicht verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Ott, Kriminalkommissar
Hess. Landeskriminalamt, HSG 13 - Kriminaldauerdienst -
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