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Historikerin schrieb am 19.2. 2019 um 18:04:27 Uhr über

Mündigkeit

Mündigkeit (von althochdeutsch »munt«) steht im Recht für:

Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit
Deliktsfähigkeit
Handlungsfähigkeit




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Was kann man tun, wenn »Mündigkeit« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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