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Assoziationskönig schrieb am 28.3. 2004 um 01:41:14 Uhr über

LustigePornoNamen

Lisa Loch, ja, die Lisa Loch. Das wäre auch mal ein anständiger Name für eine Porno-Königin.

Aber diese Lisa Loch gibt es ja dummerweise tatsächlich. Ob sie schon mal daran gedacht hat, ins Porno-Business einzusteigen? Naja, erstmal darf sie sich an 70000 Euro von Stefan Raab erfreuen. Nur frage ich mich, wie man so dumm sein kann und mit dem Namen »Lisa Loch« auch noch bei einem Schönheitswettbewerb aufzutreten, wenn man es nicht gerade darauf anlegt mit dem Namen gehänselt zu werden?

Aber lest selbst:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,284903,00.html

Raab zu 70.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Derbe Witze auf Kosten einer Schülerin kommen »TV Total«-Moderator Raab teuer zu stehen: Er hatte den Namen der 16-jährigen Lisa Loch wiederholt für anzügliche Wortspiele missbraucht. Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau wurde Raab heute zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro verurteilt.


Hamm - An Beleidigungsklagen wegen verletzender Äußerungen in seiner Sendung ist Stefan Raab gewöhnt. Doch diesmal müssen er und seine Produzenten wegen eines Falls tiefer als sonst in die Tasche greifen: 70.000 Euro Schadenersatz müssen Raab, der Sender Pro Sieben und die beiden Produktionsfirmen von »TV Total« zahlen. So urteilte heute das Oberlandesgericht Hamm.

Der Moderator hatte in den Jahren 2001 und 2002 mehrfach einen Fernsehausschnitt verwendet, in dem die damals 16-jährige Lisa Loch bei der Wahl zur »Miss Rhein-Ruhr« zu sehen war. Einen Fernsehspot, in dem sich die Klägerin mit den Worten »Mein Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt« für einen anderen Schönheitswettbewerb vorstellte, zog Raab kräftig durch den Kakao. In »TV Total« veröffentlichte der Moderator unter anderem ein Wahlplakat der fiktiven »Lisa-Loch-Partei«, auf dem ein kopulierendes Paar abgebildet war.

Die Schülerin sagte vor Gericht, sie habe nach Ausstrahlung der Sendungen erheblich unter den Hänseleien gelitten. In der Öffentlichkeit sei auf sie gezeigt worden. Außerdem habe sie obszöne Anrufe erhalten und sei auf offener Straße beleidigt und mit Spottgesängen verhöhnt worden. Die junge Frau sagte, sie habe deshalb sogar eine Psychotherapie machen müssen.

Das Gericht urteilte, Raab habe durch die öffentliche Verunglimpfung der Schülerin ihr Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Satire könne einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen, hieß es. Dabei sei vor allem zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin bei der Ausstrahlung der Sendungen noch minderjährig war.

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