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Bettina Beispiel schrieb am 2.7. 2009 um 13:29:20 Uhr über

Liechtenstein

Definitiv: Das Basmati-Patent des Fürsten von Liechtenstein ist zum grossen Teil ungültig.
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Definitives Urteil des US-Patentamtes: Das Basmati-Patent des Fürsten von Liechtenstein ist zum grossen Teil ungültig
Nachdem das USPTO (United States Patent and Trademark Office) Ende März 13 der ingesamt 16 verbleibenden Patentansprüche der Firma RiceTec (zu 100% im Besitze des Fürsten von Liechtenstein) als ungültig erklärte, wurde dieses Urteil nun, nach Anhörung des Patenteigners, mit einer kleinen Änderung bestätigt.

Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt, darunter die Erklärung von Bern, welche den Fürsten der Biopiraterie beschuldigten, haben somit Recht bekommen.
Das Urteil ist nun definitiv: Die Reislinien, die von RiceTec in der Patentschrift als ihre Erfindung genannt wurden, sind identisch mit traditionellen Basmati-Sorten, welche in Indien und Pakistan seit Jahrhunderten angepflanzt werden. Die Firma RiceTec beanspruchte geistiges Eigentum auf eine »Erfindung«, die sich schlussendlich als Diebstahl herausstellte. Dieser Entscheid stellt auch die Aussage von Florian Krenkel, den persönlichen Beraters des Fürsten in Frage, der noch im März dieses Jahres behauptete, das Basmati-Patent sei in den Schlüsselpunkten akzeptiert, und es müssen nur noch einige Punkte überarbeitet und ergänzt werden.
Die Anwälte von RiceTec selbst, haben aufgrund des ersten Entscheides des USPTO freiwillig auf 11 der verbleibenden Patentansprüche verzichtet und zwei weitere abgeändert. Was auch jetzt noch im Patent verbleibt, sind Ansprüche auf drei spezifische Reissorten die von tradtionellen Basmatisorten abgeleitet wurden.
Die Erklärung von Bern kritisiert auch das redimensionierte Patent noch als unmoralisch. RiceTec erzielt damit Gewinne aufgrund von asiatischem Wissen, ohne den tatsächlichen Erfindern - den Reisbauern im Punjab - etwas zurückzugeben. Die Erklärung von Bern verurteilt jegliche Patente auf Leben. Um die weltweite Ernährungssicherheit aufrechtzuerhalten, ist der freie Zugang zu Saatgut für Bauern und Züchter von entscheidender Bedeutung. Um dies sicherzustellen sind Änderungen im Patentabkommen der WTO (TRIPS-Abkommen) sowie ein griffiges International Undertaking im Rahmen der FAO notwendig.
Auf nationaler Ebene gilt es bei der Revision des Patentgesetzes (Vernehmlassung im Dezember 01) die richtigen Weichen zu stellen, um die internationale Solidarität sowie die Ernährungssicherheit höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen von Agro-Multis.

Für weitere Informationen:
Erklärung von Bern, François Meienberg, Tel: 01 277 70 04; food@evb.ch


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