>Info zum Stichwort Lichtbildaufnahmen-von-aufgebahrten-Leichen | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 17.4. 2007 um 12:00:12 Uhr über

Lichtbildaufnahmen-von-aufgebahrten-Leichen

§ 21 (5) Lichtbildaufnahmen von aufgebahrten Leichen bedürfen der Erlaubnis der Stadt und der Zustimmung desjenigen, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat.

Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenhaussatzung der Stadt Kupferberg vom 7. März 2006


   User-Bewertung: +5
Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind laaaaaaangweilig.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Lichtbildaufnahmen-von-aufgebahrten-Leichen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Lichtbildaufnahmen-von-aufgebahrten-Leichen« | Hilfe | Startseite 
0.0027 (0.0009, 0.0005) sek. –– 866658233