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au-a-ha schrieb am 23.5. 2012 um 12:52:07 Uhr überLeibeigenschaft |
Seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit war in West- und Mitteleuropa das System des »Feudalismus« (das bedeutet Lehngut) verbreitet. Im Besitz der Landflächen waren meist die Monarchen, Adeligen und die Kirche. Sie vergaben ihr Land als »Lehen« an einen Grundherren, ihren »Vasallen« (das bedeutet Knecht), der im Gegenzug militärische Dienste für sie leisten musste. Der Grundherr konnte also das Stück Land zum Anbau nutzen und beschäftigte dafür einen Bauern. Von Leibeigenschaft spricht man, wenn der Grundherr über seinen Arbeiter verfügen durfte, dieser ihm hörig und vollkommen unterworfen war - der Bauer war Leibeigener und »gehörte« dem Grundherrn, welcher über ihn bestimmen konnte. Der Bauer war also auch der Rechtsprechung seines Herren unterworfen und musste ihm gehorchen.
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