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au-a-ha schrieb am 28.5. 2012 um 14:54:26 Uhr über

Leibeigenschaft

Man kann die Leibeigenschaft auch mit Sklaverei vergleichen, allerdings unterscheidet sie sich von der Sklaverei in einem wichtigen Punkt, denn die Leibeigenen wurden nicht wie die Sklaven als »Ware« angesehen, die einfach »verkauft« werden konnte. Sie durften auch, im Gegensatz zu Sklaven, Eigentum besitzen - mit Ausnahme von Grundstücken. Mit der Zeit lehnten sich immer mehr Bauern gegen die Missstände und die Unterdrückung auf und die Leibeigenschaft wurde ab dem 18. Jahrhundert nach und nach abgeschafft. In Frankreich gab es sie zum Beispiel bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789, in Bayern bis 1808 und in Preußen bis 1807.


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