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Das Arschloch schrieb am 17.1. 2006 um 08:55:27 Uhr über

Lehnsherr

"II 48 §5: Von jedem Vieh gibt man den Zehnten
außer von Hühnern. Jeden Hof und Hofstelle
und besonderes Haus verzehnet man mit einem
Huhn an St. Martinstag.
II 48 §6: Wo man rechten Zehnten auf dem Felde
gibt, da soll man geben das zehnte Schock,
gleich gut den anderen, oder die zehnte Garbe."

(Aus Eike von Repgows Sachsenspiegel (1221-1224))


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